Handelsvertreter, Office in Office und Repräsentanz

Handelsvertretung

Handelsvertreter sind selbstständige Gewerbebetreibende, die für andere Unternehmen in deren Auftrag Geschäfte vermitteln bzw. abschließen. Ein spezialisierter Handelsvertreter kann sehr hilfreich sein, besonders in Bezug auf Registrierungen. Auf Messen, über Branchenverbände, Dienstleister oder Beratungsunternehmen können Handelsvertreter identifiziert werden. Weiterhin bietet die AHK (Deutsche Auslandshandelskammer) in China eine Vertretersuche an und hilft bei der Auswahl.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der AHK und auf der Seite der GTAI (Germany Trade and Invest).

Office in Office
Office in Office ist ein Angebot der AHK in China. Hier wird dem Unternehmen ein Büro/Schreibtisch im Gebäude der AHK zur Verfügung gestellt, von dem aus Kontakt zu den chinesischen Partnern aufgenommen werden kann.

Repräsentanz
Eine Repräsentanz ist eine lokale Vertretung eines ausländischen Unternehmens in China. Allerdings dürfen Repräsentanzen kein operatives Geschäft betreiben. Sie sind auf indirekte geschäftliche Tätigkeit (Kontaktpflege, Informationsbeschaffung, Marktforschung, Marketing) beschränkt. Eine Repräsentanz hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Stattdessen haftet die ausländische Muttergesellschaft in vollem Umfang für die Tätigkeiten.

Eine Repräsentanz darf nur durch ein ausländisches Unternehmen eröffnet werden, dass zuvor bereits mind. 2 Jahre existiert hat und es darf maximal 4 Repräsentanten geben. Die Gültigkeitsdauer der Registrierung beträgt ein Jahr. Bei Verlängerung der Betriebsgenehmigung ist jeweils die Vorlage des bereits bei der Errichtung einzureichenden notariell beglaubigten, überbeglaubigten und zusätzlich durch die chinesische Botschaft legalisierten Handelsregisterauszugs der Muttergesellschaft erforderlich.

Vorteil dieser Gesellschaftsform ist, dass sie eine vergleichsweise kostengünstige, schnelle und einfache Möglichkeit darstellt, sich mit dem chinesischen Markt vertraut zu machen. Jedoch sind die Gesetze in Bezug auf Repräsentanzen in den letzten Jahren verschärft worden.

Nachteilig ist allerdings, dass sie keine direkte Geschäftstätigkeit ausüben darf, sondern lediglich Hilfstätigkeiten.

Die Eröffnung einer Repräsentanz muss vom chinesischen Handelsministerium oder der entsprechenden lokalen Vertretung genehmigt werden. Der Antragsteller sollte einen von der Genehmigungsbehörde anerkannten chinesischen Sponsor beauftragen. Folgende Dokumente sind für den Antrag vorzulegen:
  • Antragsschreiben (Muttergesellschaft)
  • Handelsregisterauszug (Muttergesellschaft)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (Muttergesellschaft)
  • Bonitätsbescheinigung der Hausbank (Muttergesellschaft)
  • unterschriebener Mietvertrag für die Büroräume
  • Ernennungsschreiben für den Repräsentanten und sein Lebenslauf
  • Antragsformular für die Errichtung der Repräsentanz
Für manche Branchen (z.B. Finanzinstitute, Rechtsberatung) sind zusätzliche Genehmigungen von anderen Ministerien und Staatsbehörden erforderlich. Der gesamte Registrierungsprozess dauert in der Regel nicht länger als zwei Monate. Chinesisches Personal kann nur über eine Vermittlungsgesellschaft (wie z.B. Fesco) eingestellt werden.

Ein Repräsentanz-Büro ist verpflichtet, die chinesische "Business Tax" zu zahlen, die in der Regel auf Grundlage der Bürokosten ermittelt wird. Außerdem gehen die chinesischen Behörden davon aus, dass ein bestimmter Anteil der Gewinne des Mutterhauses dem Representative Office zuzurechnen ist, und verlangen dafür "Corporate Income Tax".

Handelsgesellschaft
Die bis Mitte 2004 geltenden Beschränkungen für ausländische Handelsunternehmen in China wurden weitgehend aufgehoben. Ausländische Unternehmen können nach den "Verwaltungsvorschriften für Handelsaktivitäten ausländisch-investierter Unternehmen" inzwischen überall in China Handelsunternehmen gründen, die vor Ort Ein- und Verkauf betreiben dürfen und eigene Im- und Exportlizenz besitzen. Rechtsform eines in China angemeldeten Handelsunternehmens ist die eines „Handelsunternehmens mit ausschließlich ausländischem Investitionsanteil“ (Foreign Invested Commercial Enterprise; FICE).

Die erlaubten Tätigkeiten eines FICE’s umfassen:
  • Import/ Export
  • Einzelhandel
  • Franchising
  • Großhandel
  • Kommissionsgeschäfte
  • Dienstleistungen wie Lieferung, Lagerung, Reparatur, Instandhaltung und Training
Die neuen Vorschriften beziehen sich auf inländische Vertretungsgeschäfte auf Provisionsbasis, Groß- und Einzelhandels- sowie Franchise-Aktivitäten. Ab dem 1. Mai 2007 wurden die Vorschriften für Franchise Unternehmen zusätzlich gelockert. Ausgenommen von den neuen Vorschriften sind bestimmte Handelswaren wie zum Beispiel Printmedien, Kraftstoff oder Medikamente, für die spezielle Bestimmungen verabschiedet werden.

Das erforderliche Mindeststammkapital beträgt 300.000 RMB für Einzel- und 500.000 RMB für Großhandelsunternehmen. Die Gründungsformalitäten entsprechen denen von Produktionsunternehmen. Die lokalen Behörden erteilen allerdings nur eine vorläufige Genehmigung. Die endgültige Genehmigung wird vom MOFCOM (Ministry of Commerce of People’s Republic of China) in Beijing erteilt.

Quelle: Germany Trade and Invest, AHK China
Stand: März 2016