Export nach China

Falls Sie bislang noch keine Erfahrungen mit dem Export von Waren haben, können Sie allgemeine Bestimmungen zum Export nachlesen. Das Zollgebiet der VR China umfasst das Hoheitsgebiet Chinas. Nicht zum Zollgebiet gehören Hongkong, Macau und Taiwan.

Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen immer möglich sind! Informieren Sie sich gründlich über aktuelle Bestimmungen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben!

Zoll Merkblatt
Die Deutsche Auslandshandelskammer in China hat ein aktuelles Merkblatt zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen von und nach China veröffentlicht.

Chinas Exportkontrollgesetz tritt am 01.12.2020 in Kraft

Am 1. Dezember 2020 tritt das erste nationale Gesetz zur Exportkontrolle der VR China in Kraft. Es gibt den chinesischen Behörden neue, weitreichende Kontrollbefugnisse und wird daher erhebliche Auswirkungen für den Exporthandel haben. Das Gesetz verfolgt einen exterritorialen Ansatz und hat einen sehr breiten Anwendungsbereich: Es gilt sowohl für die Verbringung kontrollierter Güter vom chinesischen Festland nach außerhalb des chinesischen Festlands als auch für die Bereitstellung kontrollierter Güter durch chinesische Einrichtungen an ausländische Einrichtungen (Art. 2 Abs. 3). Außerdem für die Durchfuhr, den Umschlag, den Versand, die Wiederausfuhr und die Ausfuhr von Gütern aus einem Zollverschlussgebiet oder einer Sonderzollzone (Art. 45).

Alle Güter, welche die „die nationale Sicherheit“ und „die nationalen Interessen Chinas“ gefährden könnten, unterliegen dem Exportkontrollgesetz. Bei Verstoß drohen Exporteuren und anderen am Ausfuhrgeschäft Beteiligten empfindliche Bußgelder. Daher sollten deutsche Unternehmen die bisherigen Compliance-Maßnahmen für ihr chinesisches Geschäft kritisch prüfen.


China erlässt Bestimmungen für eine „Liste für unzuverlässige Entitäten“
Das chinesische Handelsministerium will zukünftig Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen ergreifen, wenn deren Geschäfte oder damit zusammenhängende Aktionen "Chinas Souveränität, Sicherheits- und Entwicklungsinteressen schädigen, gegen Marktregeln verstoßen, vertragliche Verpflichtungen mit chinesischen Unternehmen oder Einzelpersonen einstellen" oder anderweitig deren legitime Interessen schwer verletzen.
Konkret drohen Firmen und Einzelpersonen, die auf der Schwarzen Liste stehen, folgende Maßnahmen:
  • Einschränkungen oder Verbote im Handel mit China (sowohl im Import als auch im Export),
  • Einschränkungen oder Verbote bei Investitionen in China,
  • Entzug der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sowie Verweigerung der Einreise, 
  • Geldstrafen.
Die Bestimmungen gelten seit dem 19. September 2020 und sind auf der Webseite des chinesischen Handelsministeriums in englischer Sprache veröffentlicht:
Zur Umsetzung sagte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM), es werde ein Büro eingerichtet, das Fälle von Unternehmen oder Einzelpersonen, die verdächtigt würden, gegen die neuen Regeln zu verstoßen, untersuchen und entscheiden solle. Wichtig hierbei ist, dass keine sofortige Entscheidung, sondern ein Prozess vorgesehen ist, der jeder Organisation oder Person, gegen die ermittelt werde, die Möglichkeit geben soll, sich zu verteidigen und gegebenenfalls ihr Verhalten anzupassen. Firmen, die bereits auf die Liste gesetzt wurden, können entfernt werden, wenn sie ihr Verhalten "korrigieren" und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu negieren.
Der Schritt war bereits im Mai 2019 angekündigt worden. Obgleich die Regeln offiziell nicht gegen ein Land oder Entität gerichtet sind, werden sie als Reaktion auf die US Entity List bzw. Bemühungen der USA eingeordnet, chinesische Technologieunternehmen einzudämmen. Die allgemeinen Formulierungen und damit verbundene Intransparenz könnten sich ersten Einschätzungen zufolge auch negativ auf die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen auswirken.
Bisher sind in Zusammenhang mit der "Liste für unzuverlässige Entitäten" keine Fälle von deutschen oder europäischen Unternehmen bekannt. Sollten Mitgliedsunternehmen betroffen sein oder Probleme im Zusammenhang mit der Liste auftauchen, bitten wir darum, dass Sie uns informieren. 

Achtung: Chinesische Zollverwaltung verstärkt Prüfungen zur Einhaltung von Zollvorschriften (2019)
Die chinesische Zollverwaltung plant, das Überwachungsmodell für das Ursprungsland zu reformieren. Das Ursprungsland ist ein bedeutender Bestandteil der zusätzlichen Steuerliste beim Handelskrieg zwischen USA und China. Wenn Einführer nicht in der Lage sind, die  Anforderungen der chines. Zollvorschriften bzgl. des Ursprungslands zu erfüllen, wird ein deutlich höherer Einfuhrzoll festgesetzt. Transfer-Pricing könnte 2019 durch die Zollverwaltung zunehmend geprüft werden. Transfer-Preise könnten vom chinesischen Zoll abgelehnt werden. Es könnte der Zollwert aller Versendungen des vergangenen Jahres als Ganzes berechnet werden. Daraus könnte sich eine enorme Einfuhrzollschuld für Einführer ergeben. Verstöße gegen die Regeln für Transfer-Pricing können mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Die Einhaltung des HS-Codes ist eine schwierige Aufgabe und wird mehr Zollprüfungen unterworfen werden, die eine erhebliche Auswirkung auf die Ausfuhrkontrolle, Einfuhrzölle sowie Ausfuhrzollbegünstigungen haben könnten. Die chinesische Zollverwaltung überwacht die Einhaltung der Ausfuhrkontrollen anhand der HS-Codierungen. Am 22. Januar 2019 wurde eine Gesetzesänderung erlassen, die 31 Artikel der Anmeldungsregeln vom GAC (General Administration of Customs) betrifft. Der Tarifcode besteht nochmals aus 10 anstatt 13 Ziffern. Andere Änderungen wurden ebenfalls vorgenommen. Bei der chinesischen Zollbehörde gab es zuletzt umfangreiche Änderungen hinsichtlich Organisation und Funktionen. Überdies wurden auch Änderungen vorgenommen, die die Überwachung durch Zoll und AQSIQ betreffen.
China plant außerdem ein neues Exportkontrollgesetze. Auf Grund des Handelskrieges und der Corona-Krise wurde es bislang (Stand April 2020) jedoch noch nicht verabschiedet. Es würde auch europäische Unternehmen betreffen. Denn ähnlich den US-Bestimmungen hätte das chinesische Exportkontrollgesetze extraterritoriale Geltung. Die Strafen für Verstöße gegen das chinesische Exportkontrollrecht würden in Zukunft erheblich höher ausfallen.
Autor: Matthias Merz, Geschäftsführer der Awa Außenwirtschafts-Akademie GmbH, Münster

Zollanmeldung
Seit 1. Juni 2018 gelten in der Volksrepublik China neue Bestimmungen für die Zollanmeldung. Diese finden Sie im "China Customs Advanced Manifest (CCAM)" das für Luft- und Seefracht mit Blick auf die Ein- und Ausfuhr ist. Betroffen sind Spediteure, Versender und Empfänger.
Für die CCAM-Anmeldung werden laut AHK Shanghai folgende Informationen benötigt:
• Unternehmenscode, Telefonnummer des Versenders
• Unternehmensname, Anschrift des Empfängers
Der Unternehmenscode ist für deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.).
Unternehmen, die über keine UST-IdNr. verfügen, verwenden „9999+Handelsregisternummer“, natürliche Personen
„ID+Nummer der ID“ oder „PASSPORT+Reisepassnummer“. Für chinesische Unternehmen ist der
Unternehmenscode der „Unified Social Credit Code“ (Steuernummer). Wie bislang auch schon müssen chinesische Exporteure außerdem ihre Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) angeben. Der chinesische Zoll wird in Zukunft auf eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung achten,
Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig. Hongkong ist von diesen Änderungen nicht betroffen.
Seit dem 1.1.2009 müssen Transportunternehmen im Bereich des grenzübertretenden Waren- und Personenverkehrs, Grenzübertritte und Warenverkehr vorab anmelden. Die Anmeldefristen sind je nach Transportart unterschiedlich. Im Containerseeservice beträgt die Anmeldefrist zum Beispiel 24 Stunden vor dem Verladen und in der Luftfracht 4 Stunden vor Ankunft. Anschließend muss innerhalb von 14 Tagen ein Antrag zur Zollbehandlung gestellt werden. Dieser kann elektronisch über das China E-Port System getätigt werden. 

Erforderliche Begleitpapiere
Erforderlich für die Verzollung in China sind u.a. Handelsrechnungen (2-fach) mit Unterschrift und allen handelsüblichen Angaben, zum Beispiel:

- Name und Anschrift des Empfängers und des Verkäufers
- Genaue Warenbezeichnung
- HS-Zolltarifnummer
- Einzel- sowie Gesamtpreis
- FOB-Wert, CIF-Kosten und CIF-Wert
- Angaben über die Beförderung
- Zahlungs- und Lieferbedingungen
- Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke
- Netto- und Bruttogewichte
- Ursprungsland (im Fall von Deutschland „Federal Republic of Germany“)
Achtung bei der Handelsrechnung: 2019 gab es einige Problemfälle bezüglich Wertangaben auf Handelsrechnungen. Der chinesische Zoll fordert neuerdings eine Bewertung der Einzelteile anstatt der  Anlagenkomponenten. Des Weiteren kommt es vermehrt zu 
 exzessiven Überprüfungen von Transferpreisen  und Verträgen.

Vorsicht bei der Ursprungsbezeichnung "Warenursprung Taiwan"
Die Zollbehörden der VR China achteten seit Mitte 2019 bei Einfuhren von Waren mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT).

Laut der Bekanntmachung Nr. 41 / 2005 des CCPIT gilt bei Produkten aus Taiwan, die in irgendeiner Form eine Zertifizierung vom CCPIT bedürfen - das betrifft faktisch fast alle Waren - Folgendes:
Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:
    TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
    TAIWAN, CHINA oder
    CHINESE TAIWAN oder
    TAIPEI, CHINA oder
    CHINESE TAIPEI.
Verboten sind folgende Bezeichnungen:
    REPUBLIC OF CHINA, oder ROC
    REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) oder ROC (TW)
    Die Worte TAIWAN oder TAIPEI alleine
    TAIPEI, TAIWAN
    TAIWAN/TAIPEI CHINA
    CHINA-TAIWAN/TAIPEI
    CHINA (TAIWAN/TAIPEI)

Bei Nichteinhaltung kann es zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in China kommen kann. Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Waren-markierungen sowie Verpackungsbeschriftungen.
Hinweis: Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt. Zur Trennung sind gegebenenfalls Kommata zu verwenden.
Grundsätzlich können alle fünf der oben genannten, vom CCPIT als zulässig vorgegeben Varianten genutzt werden. Die Vorgaben beziehen sich auf Sendungen mit Ziel VR China. Für Sendungen, die in andere Zielmärkte gehen, kann die bisher verwendete Bezeichnung "Taiwan" beibehalten werden.

Geschäftspartnersuche – Wo finde ich Geschäftspartner? 
Den richtigen Geschäftspartner für den Vertrieb der Waren in China zu finden, ist nicht einfach. Auch hier helfen die AHKs (Auslandshandelskammern) in China. Die AHKs bieten eine kostenpflichtige Partnervermittlung an.

In der iXPOS Datenbank können Sie Partner für Ihr Geschäft suchen und Gesuche nach Partnerschaften selber einstellen. Außerdem kann Ihnen die Community bei Ihrer Suche helfen.

Verschiedene deutsche Fachverbände und Fachzeitschriften haben eigene Büros in China und können eventuell hilfreich bei der Suche nach Geschäftspartnern sein. Hier einige Beispiele:
VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

Ursprungszeugnisse
Früher waren Ursprungszeugnisse in der Regel nicht erforderlich. In den letzten Jahren werden sie immer häufiger angefordert. Das liegt
auch an der fehlenden Warenmarkierung. Teilweise werden Ursprungs-zeugnisse nicht mehr pro Sendung, sondern pro Ursprungsland gefordert. Daher können pro Sendung mehrere Ursprungszeugnisse erforderlich sein, wenn diese Waren unterschiedlichen Ursprungs beinhalten. Vereinzelt werden Ursprungszeugnisse angezweifelt, wenn der Versand der Ursprungsware nicht aus dem Ursprungsland erfolgt (Beispiel: Ursprungszeugnis aus Deutschland, Ware mit Ursprung Japan). Die Forderung, Ursprungszeugnisse direkt aus dem Ursprungs-land vorzulegen ist wegen langer Lieferketten kaum zu erfüllen und auch ein Verstoß gegen internationale Abmachungen (unter anderem revidierte Kyoto-Konvention ). Die Einzelheiten sollten mit dem Importeur abgeklärt werden.

Sollte ein Ursprungszeugnis benötigt werden, muss als Ursprungsland "Federal Republic of Germany (European Community)" oder nur "European Community angegeben werden.

Carnet ATA
Es ist soweit: Seit 2019 sind Carnet ATA nun auch für Berufsausrüstung und Warenmuster möglich. China ist dem Abkommen Berufsausrüstung und Warenmuster beigetreten. Folgende Anforderungen sind dabei zu beachten:
  • Eindeutige Warenbeschreibung
  • Zusätzliche Begleitdokumente als Beleg des Verwendungszwecks:
    • Ausstellungen und Messen: Kopie des Anmeldeformulars oder eine Kopie des Bestätigungsschreibens für den Messestand
    • Berufsausrüstung: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit
    • Warenmuster: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit/Einsatz
  • Transitblätter empfohlen, vor allem, wenn mehrere Messen innerhalb Chinas besucht werden.
  • Wiederausfuhrdatum, das der Zoll bei der Einfuhr einträgt, ggf. um Verlängerung bitten.
Mit dem chinesischen Bürgen und Zoll wird noch geklärt, ob die Einfuhrlizenzpflicht auch für Carnetwaren gilt. Nach wie vor gilt:  wer Waren per Carnet ATA vorübergehend nach China einführt, muss beachten, dass die Daten des Carnets bei der Einfuhr elektronisch erfasst werden müssen, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Die Registrierung erfolgt über den chinesischen Zollbürgen CCPIT/CCOIC. Dieser gibt die Daten in das System ein und sendet diese an den chinesischen Zoll. Dieser Service kostet pro Carnet 130 RMB (circa 15 Euro).

Carnet ATA: China in Verbindung mit Corona (Stand 5.5.2020)
Hier gibt es aktuelle Informationen zu den besonderen Regeln des Carnet ATA China in Verbindung mit Corona

Verpackung
Seit dem 1.1.2006 wird bei der Einfuhr von Holzverpackung in die VR China die Einhaltung des internationalen IPPC-Standards PSPM Nr. 15 verlangt. In der letzten Zeit (2019) prüft der chinesische Pflanzenschutz-dienst verstärkt die Einhaltung des ISPM 15.

Dieser enthält im Wesentlichen folgende Regelungen: Waren müssen frei von Rinden- und Borkenteilen sein und vor dem Export wärmebehandelt, begast (mit Methylbromid) oder auf eine andere von der Volksrepublik China anerkannten Weise gegen Schädlinge behandelt worden sein. Holzverpackungen müssen eine Markierung tragen, welche Aufschluss über Behandlungsmethode, Ort und Durchführungsbetrieb gibt. Wegen der hohen Toxizität von Methylbromid ist die Verwendung in der EU nur noch in Ausnahmefällen zulässig. De facto kommt also nur die Wärmebehandlung in Frage. Außerdem wird ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis verlangt, das als Nachweis über die Behandlungsart dient. Die Ausstellung erfolgt durch die zuständige amtliche Pflanzenschutzstelle.

Einfuhrabgaben
Für tariflich zollfreie Waren 1,5 Prozent. Seit 2019 existieren vier verschiedene Umsatzsteuersätze: 13%, 9%, 6% und 0%. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Zollwert plus Zollbetrag plus sonstige Verbrauchsteuern.

Die Gebühr für Abfertigungen außerhalb des Amtsplatzes beträgt 50 RMB pro Tag und Abfertigungsbeamten. Abfertigungen bis zu 4 Stunden werden als halber Tag berechnet. 

CCC – Zertifizierung/ Produktzulassungen/ Lizenzen, Produktkennzeichnungen – Was brauche ich für meine Produkte? Wer kann helfen?

Einfuhrlizenzen
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen einfuhrverbotenen, einfuhrlizenzpflichtigen und einfuhrbeschränkten Waren. Laut einer Mitteilung des MOFCOM (Ministry of Commerce People's Republic of China) sind eine Reihe von Waren einfuhrlizenzpflichtig. Abhängig von der Produktgruppe werden unterschiedliche Produktzertifizierungspflichten und Lizenzen benötigt.

Erste Informationen zu Importlizenzen für China finden Sie hier. In der Market Access Database können Sie für Ihr Produkt nach den benötigten Lizenzen suchen.

Die Lizenzen müssen bei den zuständigen Behörden von Ihrem chinesischen Importeur oder einer chinesischen Importgesellschaft beantragt werden. In dem meisten Fällen ist der deutsche Exporteur nicht berechtigt, die Beantragung durchzuführen. Deshalb sollten Sie sich über die benötigten Lizenzen bei Ihrem chinesischen Importeur im Vorfeld informieren. Weitere Informationen können Sie auch von den AHKs in China vor Ort (Zielort des Exportgeschäftes in China) erhalten.

Gebrauchtmaschinen
Für Gebrauchtmaschinen gibt es grundsätzlich einen guten Markt in China. Bis Anfang 2015 bestanden beim Export von Secondhand-Ausrüstungen hohe Hürden. Für den Import von Gebrauchtmaschinen benötigte der chinesische Importeur früher eine Einfuhrgenehmigung. Das ist nun nicht mehr der Fall. Über die Zolltarifnummer kann der Exporteur feststellen, ob der Import einer gebrauchten Maschine oder Anlage möglich ist, und welche weiteren Schritte zum Import nötig sind.

Muster
Werbematerialien, wie Prospekte oder Kataloge, ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden. Ist ein Handelswert zu bejahen, so sind 7,5% Zoll und 13% Umsatzsteuer zu bezahlen. Muster ohne Handelswert bis zu einem Warenwert von 400 RMB können zollfrei eingeführt werden. Muster, die wieder ausgeführt werden, können nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bis zu 6 Monate eingeführt werden. 

Einfuhrverbote bestehen für: 
- Waffen, auch nachgeahmte, Munition und Explosivstoffe,
- Falschgeld und gefälschte Wertpapiere,
- tödlich wirkende Gifte,
- Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft, Moral oder Politik der VR-China,
- Rauschgift (Opium, Morphium, Heroin, Haschisch, u. a.),
- Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien,  Schädlinge und andere Schadstoffe in sich tragen,
- Industrieabfälle. 

CCC-Zertifizierung- "China Compulsory Certification"
Seit dem Jahr 2002 müssen bestimmte Waren, die in China verkauft werden, nach dem Produktzertifizierungssystem China Compulsory Certification (CCC) zertifiziert werden. Mit dem CCC-Zertifizierungssystem soll ein einheitlicher Standard geschaffen werden, damit die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und ihrer Waren gemäß den WTO-Regeln gewährleistet wird. Ob Ihr Produkt unter diese Zertifizierung fällt, können Sie in der Market Access Database mit Hilfe der Zolltarifnummer unter „specific requirements“.

Folgende Warenkreise sind u.a. betroffen:
  • elektrische Drähte
  • Kleinmotoren
  • elektrische Werkzeuge
  • IT-Ausrüstungen
  • Lampen
  • Reifen für KFZ
  • Sicherheitsglas
  • Landmaschinen
Voraussetzung für die Erteilung des Zeichens ist die Produktprüfung durch ein Laboratorium, das von der zuständigen chinesischen Stelle CNCA (Certifica-tion and Accreditation Administration of the People´s Republic of China) akkreditiert ist.

Die Zeitspanne von der Beantragung bis zum Erhalt der CCC-Zertifizierung beträgt durchschnittlich drei Monate. Aufwand und Kosten sind abhängig vom Produkt. Das Zertifizierungsverfahren kann grundsätzlich ohne Einschaltung Dritter direkt mit den CNCA abgewickelt werden. Sollten Sie einen Dienstleister benötigen, können Sie sich gerne für weitere Informationen an das CCC wenden. 
 
Die Ausstellung der CCC-Zertifizierung beinhaltet folgende Schritte:
  1. Antragstellung bei der chinesischen Behörde
  2. Typprüfung in einem akkreditierten Labor in China (Dauer ca. 6 Wochen)
  3. Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren
  4. Zertifikatserstellung
  5. Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
  6. Jährliche Folgeinspektionen
Die umfangreiche technische Dokumentation, die für die Antragstellung erforderlich ist, sollte in chinesischer Sprache vorliegen.

China Energy Label
Das CEL (China Energy Label) ist ein Energieeffizienzlabel und gilt für bestimmte Produkte. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Klimaanlagen, Fernsehgeräte, Mikrowellen, Kopierer etc. Auch hier erfolgt meistens eine Prüfung eines akkreditierten chinesischen Labors. Die Erklärung der Energieeffizienz muss ebenfalls in der Bedienungsanleitung des Produktes enthalten sein, sowie auf dem jeweiligen Produkt markiert sein.

Die Ausstellung des CEL beinhaltet folgende Schritte:
  1. Antragstellung bei der chinesischen Behörde
  2. Produkttest
  3. Ausstellung der Etiketten
  4. Registrierung bei CELC

China RoHS (Restriction of Hazardous Substances)
Die Kennzeichnungspflicht Restriction of Hazardous Substances bezieht sich auf elektronische Produkte. Ziel dieser Kennzeichnung ist, ähnlich dem EU Äquivalent, die Verhinderung der Verbreitung von gefährlichen Stoffen. 

CFDA (China Food and Drug Administration) – Lebensmittel und Kosmetika
Bei dem Export von Lebensmitteln nach China ist zu beachten, dass sich der Exporteur und der inländische Warenempfänger seit 2012 in einer Datenbank registrieren müssen. Die Anmeldung kann auf Englisch vorgenommen werden. Lediglich der Abschnitt über den chinesischen Handelspartner muss in chinesisch ausgefüllt werden. Dies kann jedoch unkompliziert in die Anmeldung kopiert werden. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese hat eine 4-jährige Gültigkeit und kann ein Jahr vor Ablauf verlängert werden. Die Registrierungsnummer muss der Exporteur auf der Verpackung des Exportgutes angeben.

Für einige Produktgruppen wie Fleisch gelten zusätzliche Regelungen wie zum Beispiel das Hygiene- Zertifikat (Beantragung bei CNCA).

Lebensmittel unterstehen der Kontrolle durch die CFDA. Besonders für Fleisch und Milchprodukte werden meist spezielle Zertifizierungen benötigt. Neben Lebensmitteln umfasst die Zuständigkeit der CFDA auch die Zertifizierung und Registrierung von medizinischen Produkten und Geräten, sowie kosmetische Produkte.

Einfuhrumsatzsteuer und Freihandelsabkommen

Einfuhrumsatzsteuer und Importzölle
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der CIF-Wert. Von diesem dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind: Gebühren für Aufbau & Installation in China / Transport- und Versicherungskosten nach dem ersten Entladeort in China / Einfuhrzölle und Steuern. Für einige Hochtechnologien und Schlüsselkomponenten kann ggf. die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer entfallen.

Deutsch-Chinesischer Standardvertrag für Liefergeschäfte
Seit November 1995 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China ein Standardvertrag für Liefergeschäfte, der die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt. Der Standardvertrag ist für Exporte nach und Importe aus China zu verwenden. Im Hinblick auf die Vielzahl der Anwendungsfälle, denen das Vertragsmuster zugrunde gelegt werden soll, enthält der Standardvertrag Alternativvorschläge und Leerstellen, die von den Parteien projektspezifisch und individuell verwendet bzw. ausgefüllt werden müssen. Dieser Mustervertrag gilt für die Lieferung beweglicher Maschinen und Güter. Der Vertrag (Bestell-Nr. 8885) kann über die GTAI, Tel. 0221 2057-0, E-Mail: vertrieb@gtai.de, bezogen werden.

Zahlungsbedingungen/Inkassoverfahren
Ein Liefervertrag mit einem chinesischen Unternehmen sollte genaue Bestimmungen über Zahlungsmodalitäten beinhalten. Für Exporte nach China stehen verschiedene Zahlungsgarantien zur Verfügung: Vorkasse – als sicherste Form der Absicherung – werden chinesische Kunden selten akzeptieren. In der Regel werden Exporte daher über unwiderrufliche Akkreditive abgewickelt, welche nicht bestätigt werden. Man sollte darauf achten, dass Akkreditive nur von den vier großen chinesischen Banken gestellt werden (Bank of China, Agricultural Bank of China, Industrial and Commercial Bank of China oder China Construction Bank). Bei anderen Banken – ohne internationale Korres-pondenzbanken – ist Vorsicht geboten. In China ist in der Regel mit einem höheren Ausfallrisiko zu rechnen. China-Exporteure sichern ihr Zahlungsrisiko daher häufig zusätzlich ab. Akkreditivforderungen gegen chinesische Banken lassen sich gegen Zahlungsausfall versichern. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden kommt eine Hermes-Ausfuhrgewährleistung in Betracht mit der alle Forderungen gegen diesen Kunde bis zu einem bestimmten Betrag versichert sind.

Freihandelsabkommen China/Hongkong (CEPA)
Mit dem Inkrafttreten des CEPA Abkommen (Closer Economic Partnership Arrangement) mit Hongkong und Macao am 1.1.2004 wurde ein schrittweiser Abbau von Zollsätzen eingeleitet. Details zum CEPA finden Sie auf der Internetseite des Hong Kong Trade Development Council.

2008 trat eine Neuerung der CEPA in Kraft: Alle Erzeugnisse, die in Hong Kong produziert wurden, dürfen zollfrei nach China exportiert werden. In Hong Kong ansässige Unternehmen aus elf verschiedenen Dienstleistungsbranchen dürfen nach der neuen Regelung in China weitgehend ohne Beschränkung tätig werden. Des Weiteren sind Erleichterungen für in Hong Kong ansässige Unternehmen, die nach China expandieren wollen, in den Bereichen Touris-mus, Bankwesen und Messewesen geschaffen worden.

Weitere Informationen: Details zum CEPA-Abkommen

Quellen: Germany Trade and Invest, Zoll, AHK China, HKTDC
Stand: Januar 2020