Von Finanztransaktionssteuer Abstand nehmen


12. Dezember 2019
Die IHK Frankfurt am Main lehnt weiterhin das von der Bundesregierung unter dem Titel "Finanztransaktionssteuer" verfolgte Vorhaben einer teileuropäischen Aktienbesteuerung ab, zu dem der Bundesfinanzminister jetzt seinen europäischen Amtskollegen einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
"Es ist unverständlich, warum die empirisch belegbaren Gegenargumente an diesem Instrument offenbar kein Gehör finden. Denn eine Finanztransaktionssteuer auf Aktiengeschäfte ist weder inhaltlich noch fiskalisch geboten. Vielmehr ist es mit Blick auf einschlägige Erfahrungen anderer Länder eher wahrscheinlich, dass die Steuer die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Stattdessen könnte ihre Einführung große Kollateralschäden für die Beschäftigung am Finanzplatz, für die Unternehmensfinanzierung und für die Altersvorsorge hervorrufen", so Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main.
"Es ist schwer einzusehen, dass die Finanzmärkte mit einer Steuer, die nur in zehn europäischen Ländern erhoben wird, an Stabilität gewinnen könnten. Ebenso offensichtlich ist es, dass die Steuer am Ende in erster Linie nur die Kleinanleger trifft.. Es liegt auf der Hand, dass die Aktienkultur, die in Deutschland bereits jetzt nicht stark ausgeprägt ist, weiter Schaden nehmen wird. Die wenigen Mehreinnahmen für den Fiskus, sofern sie überhaupt in nennenswertem Umfang anfallen sollten, werden insofern um einen unangemessen hohen Preis erkauft. Die Bundesregierung sollte daher von diesem nicht zielführenden Vorhaben abrücken", so Caspar weiter.