Maßnahme gegen günstigen Wohnraum und Eigentumsbildung


4. Juni 2020
„Der vom Land Hessen auf den Weg gebrachte Umwandlungsvorbehalt von Kommunen bei der Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen ist eine weitere Restriktion für Investoren und Bauherren und belastet den angespannten Wohnungsmarkt in dem Ballungsraum in Südhessen zusätzlich“, sagt Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, anlässlich der jüngsten Maßnahme der Landesregierung.
„Der Erwerb günstiger Altbauwohnungen wird damit erschwert und verteuert. Bewohnern, die in ihrem angestammten Wohnviertel eine Eigentumswohnung erwerben wollen, wird damit die Möglichkeit genommen in einer Zeit niedriger Zinsen zu Eigentümern zu werden und den Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Wir befürchten, dass der sich der verabschiedete Genehmigungsvorbehalt als weiteres Investitionshemmnis auswirken könnte, welches den Wohnungsmarkt beeinträchtigt. Die Wirtschaft braucht aber günstigen Wohnraum für Fachkräfte. Durch politische Instrumente wie die bereits bestehenden umfassenden Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen, die Mietpreisbremse und Deckelung von Mietpreisen wurde die Schaffung neuen Wohnraums zunehmend erschwert“, so der IHK-Präsident.
Neben einer erforderlichen aktiven Baulandausweisungspolitik und einer Verkürzung der aktuellen Planungsverfahren sind die derzeit geltenden Rahmenbedingungen auf Landesebene eine weitere Stellschraube, welche die Entwicklung von Wohnbauprojekten nicht begünstigt. „Statt Eigentumsbildung zu behindern, sollte die Landesregierung Wohneigentumsbildung fördern. Um die Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen, müssten Regulierungen abgebaut und nicht noch verschärft werden – insbesondere als positives Signal nach dem Ende der Corona-Pandemie“, fordert Caspar abschließend.