FAusnahmegenehmigung für betriebsnahes Parken


9. Juli 2020
Anlässlich der geplanten Ausweitung des kostenpflichtigen Parkens in den Bewohnerparkzonen haben die Frankfurter Wirtschaftskammern gemeinsam mit dem Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt eine Lösung für dort ansässige Handwerksunternehmen und handwerksnahe Dienstleister gefunden. Mit einer Ausnahmegenehmigung in bewirtschafteten Zonen können Handwerksunternehmen mit bis zu zwei Fahrzeugen auf der Straße parken, wenn sie im Besitz eines Handwerkerparkausweises sind und auf dem Betriebsgelände nicht ausreichend Parkraum zur Verfügung steht.
Stadtrat Klaus Oesterling ist froh, dass man den Handwerksbetrieben hier entgegenkommen konnte: „Die formalen Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen dieser Art sind eng gefasst und ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt eine Möglichkeit gefunden haben, die Handwerksbetriebe zu unterstützen.“ Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sei angesichts eines drohenden Dieselfahrverbots und hoher Luftverschmutzung unabdingbar gewesen, aber Oesterling betont: „Lokale Handwerksbetriebe sind ein wesentlicher Baustein der städtischen Infrastruktur und müssen unbedingt auch in der Stadt erhalten bleiben. Ich bedanke mich sehr bei dem Präsidenten der IHK, Ulrich Caspar, und dem Präsidenten der Handwerkskammer, Bernd Ehinger, für die konstruktiven und lösungsorientierten Gespräche.“
Handwerkskammerpräsident Bernd Ehinger sagte: „Eine wohnortnahe Versorgung mit handwerklichen Produkten und Dienstleistungen kann sichergestellt werden, wenn die Infrastruktur und Prozesse zukunftsfähig aufgestellt sind. Konzepte der Parkraumbewirtschaftung sollten nicht so ausgestaltet sein, dass sie zum Standortnachteil für Frankfurter Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter werden. Wir erfahren hier immer wieder von unseren Mitgliedern, beispielsweise in der Frankfurter Obermeistertagung, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt. Das nun von der Stadt vorgestellte Konzept verstehen wir als positives Signal an unsere Betriebe und Arbeitnehmer, die nächsten Schritte hin zu einer Gesamtverkehrsstrategie gemeinsam gehen zu wollen.“
Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt ergänzt: „Uns ist es wichtig zu betonen, dass nun auch handwerksnahe Dienstleister eine Ausnahmegenehmigung beantragen können. Diese sind aufgrund ihrer Tätigkeit zwingend darauf angewiesen, mit ihren Fahrzeugen am Betriebsstandort zu parken. Ohne gesonderte Parkgenehmigung könnten viele Betriebe erwägen, ihren Sitz aus der Stadt in die Region zu verlegen, obwohl sie in Frankfurt den Hauptteil ihrer Aufträge bearbeiten. Wir bedanken uns ausdrücklich bei Stadtrat Oesterling für diesen Schritt. Aus unserer Sicht weist dieser in die richtige Richtung, leider können aber zahlreiche Gewerbetreibende mit Sitz in den künftig bewirtschafteten Zonen keine vergleichbare Jahresparkgenehmigung beantragen. Obwohl gewerbliche Anlieger ebenso wie Bewohner Miete und Steuern zahlen, wird ihnen die Möglichkeit für einen Parkausweis bisher verwehrt. Wir wünschen uns deshalb die Einführung des Gewerbeparkausweises über den Handwerkerparkausweis hinaus nach dem Vorbild der Stadt München, um die Gewerbetreibenden nicht aus unserer Stadt zu verdrängen.
So können Betriebe den neuen Parkausweis für 25 € pro Jahr künftig beantragen:
Antragsberechtigt ist ein Handwerksbetrieb oder handwerksnaher Dienstleister, dessen Firmensitz sich in einer vollständig eingerichteten Bewohner- und Parkscheinzone befindet, die Zone also zu 100 Prozent parkraumbewirtschaftet ist. Die Fahrzeuge des Betriebs haben einen regionalen Handwerkerparkausweis. Der Antrag kann formlos per E-Mail beim Straßenverkehrsamt (ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de) gestellt werden.