Diesel-Fahrverbote in Frankfurt sind vermeidbar


28. September 2020
Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt haben am 28. September 2020 den neuen Luftreinhalteplan für Frankfurt vorgestellt. Dieser sieht Diesel-Fahrverbote innerhalb des Anlagenrings und an weiteren Orten vor, sollte der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werden.
Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, kommentiert: „Die Stadt Frankfurt lebt nun seit über fünf Jahren mit der konkreten Gefahr von Diesel-Fahrverboten. Uns fehlen bis heute jedoch eine Grüne Welle für den Kfz-Verkehr und genügend Park+Ride-Stellplätze für die Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen sowie Kunden und Geschäftspartner der Betriebe im Frankfurter Stadtgebiet. Hier wurde Zeit verschenkt, um noch stärker auf die Vermeidung von Fahrverboten hinzuwirken. Dies erhöht leider das Risiko des Eintritts von Fahrverboten. Die Unternehmen in Frankfurt sind jedoch von der Erreichbarkeit durch Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner abhängig.“
Die aktuellen NO2-Grenzwerte gelten seit dem Jahr 2008, seit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland im Juni 2015 besteht die konkrete Gefahr von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im erstinstanzlichen Urteil am 5. September 2018 flächendeckende Fahrverbote in Frankfurt verhängt, welches vom Verwaltungsgerichtshof Kassel jedoch wieder aufgehoben wurde.
„Mit der aktuellen Verengung des Verkehrsraums durch Sperrungen wie am nördlichen Mainufer oder der Einrichtung von Radwegen im Stadtgebiet wird die Situation – nicht nur im Hinblick auf die Erreichbarkeit und Mobilität für Unternehmen - zusätzlich verschärft. Durch diese Maßnahmen werden künstlich Staus produziert, die sich negativ auf die Luftqualität auswirken. Außerdem fehlen attraktive Alternativen für die rund 387.000 Einpendler – Fachkräfte, Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen, Touristen, Kunden und Geschäftspartnern der Frankfurter Betriebe –  zum Umstieg auf den ÖPNV“, so Caspar. „In der Region FrankfurtRheinMain wären etwa 550.000 Fahrzeuge von einem Verbot betroffen.“ In der Stadt Frankfurt wären laut Zulassungsstatistik etwa 45.000 Fahrzeuge betroffen. „Die drohenden Diesel-Fahrverbote zeigen, dass Verkehr und Mobilität gesamtheitlich und über die Stadtgrenzen hinaus gedacht werden sollte, denn die Städte in der Region sind wirtschaftlich stark miteinander verbunden.“, so Caspar. Der von der Stadt Frankfurt zugesagte „Sustainable Urban Mobility Plan“ sollte deshalb schnellst möglich begonnen werden, ergänzt Caspar.
Etwas erleichtert zeigt sich Caspar hinsichtlich der Größe der Fahrverbotszone und der Ausnahmen für ansässige Betriebe: „Entgegen der bisherigen Überlegungen soll die Fahrverbotszone nicht den gesamten Bereich innerhalb des Alleenrings abdecken.“ Wichtig sei zudem, dass den ansässigen Unternehmen nach Eintreten des Fahrverbots eine Zeit von sechs Monaten zur Verfügung steht, um ihre Fahrzeuge nachzurüsten oder eine Ersatzbeschaffung zu tätigen. Zusätzlich können Gewerbebetriebe ihre älteren Diesel-Fahrzeuge weitere sechs Monate nutzen, wenn diese nicht nachgerüstet werden können.
„Mit der Schaffung von Ausnahmen für ansässige Betriebe hat das Land Hessen eine verhältnismäßige Regelung geschaffen, die die negativen Folgen des Fahrverbotes für Betriebe abmildert“, so Caspar. „Für Betriebe, die in betroffene Gebiete fahren müssen, würden wir uns eine unbürokratische Lösung wünschen.“ Bisher ist vorgesehen, dass Unternehmen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle nachweisen lassen, dass das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zudem müssen Gewerbebetriebe durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs, zu einer Existenzgefährdung führen würde.