Diesel-Fahrverbote in Frankfurt für Wirtschaftsverkehr nicht praktikabel - Luftreinhalteplan Frankfurt: Zu hohe Hürden für Gewerbetreibende


17. November 2020
Das Land Hessen hat den Entwurf des Luftreinhalteplans vorgelegt, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Einhaltung des Grenzwerts von Stickstoffdioxid gefordert hatte. Der Luftreinhalteplan für Frankfurt sieht vor, dass Fahrverbote im Bereich der Frankfurter Innenstadt ab Juli 2021 angeordnet werden, sollten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden.
In ihrer Stellungnahme bemängelt die IHK Frankfurt am Main nicht praktikable Ausnahmeregelungen für Unternehmen. Zwar konnten großflächige Fahrverbote durch vielfältige Maßnahmen verhindert und die Anordnung von Fahrverboten an messtechnisch belegte Grenzwertüberschreitungen geknüpft werden. Aus Sicht der IHK Frankfurt hat das Land Hessen jedoch die Befreiung von Fahrverboten für betroffene Betriebe mit unnötig hohen Hürden verbunden: Betriebe mit Sitz außerhalb der Fahrverbotszonen müssen individuelle Ausnahmen beantragen, um ihren täglichen Geschäften in der Frankfurter Innenstadt nachzugehen. Grundsätzlich können nur Unternehmen mit bestimmten Fahrtzwecken, wie Handwerksunternehmen und soziale Dienste, von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Für den Großteil der Gewerbe­treibenden, die beispielsweise für Anlieferungen in die Fahrverbotszone fahren müssen, ist somit keinerlei Ausnahmeregelung vorgesehen.
Unternehmen, die in den betroffenen Straßen ansässig sind, können zunächst sechs Monate weiterfahren, müssen danach aber ebenso eine Ausnahme beantragen. Um eine Ausnahme zu bekommen, müssen Unternehmen unter anderem ihren Steuerberater mit einem Nachweis einer wirtschaftlichen Existenz­bedrohung beauftragen und einen Sachverständigen zur Bescheinigung der Nicht-Nachrüstbarkeit auf eigene Kosten bestellen.
Insbesondere der Nachweis einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung erscheint praxisfern. Somit käme eine Ausnahme­regelung nur Betrieben zugute, die sich ohnehin schon in einer prekären wirtschaftlichen Situation befinden.
Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt sagt: „Die Wirtschaftsverkehre müssen in der Regel mit den vorhandenen Fahrzeugen abgewickelt werden und können nicht mit anderen Verkehrsmitteln substituiert werden. Gerade kleine Unternehmen können ungeplante Neubeschaffungen von Fahrzeugen nicht ohne weiteres leisten. Eine Umrüstung ist zudem nur für bestimmte Modelle möglich, bei Lieferfahrzeugen müsste mindestens 20 Prozent der Kosten aus eigener Tasche geleistet werden.“ Insgesamt hätten die Unternehmen schon erhebliche Investitionen unternommen, so Caspar. In Frankfurt gehören bereits über 60 Prozent aller Dieselfahrzeuge der modernen Euro-6-Norm an, bundesweit sind es nur knapp 37 Prozent. Caspar fasst zusammen: „Wir setzen uns deshalb für generelle Ausnahmen für alle Gewerbetreibende ein.“