Gewerbegebiet Gwinnerstraße: IHK unterstützt Bebauungsplanverfahren


27. Januar 2022
Aus Sicht der IHK ist die Neueinleitung zum Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans, die in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorliegt, ein wichtiges Zeichen für die ansässigen Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Gwinnerstraße und die Frankfurter Wirtschaft im Allgemeinen. Für den Großteil des über die Jahre gewachsenen Gewerbegebiets zwischen der Borsigallee und Seckbacher Ried liegt kein qualifizierter Bebauungsplan vor. „Daher begrüßen wir die künftige baurechtliche Sicherung des gewerblichen und industriellen Bestands. Wie vielerorts in Frankfurt ist auch hier ein Heranrücken gebietsfremder Nutzungen wie Wohnen mit den dazugehörigen städtebaulichen Konfliktpotenzialen zu erkennen“, so Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt. 
Durch die Ausweisung als Industriegebiet erhalten die hier ansässigen Unternehmen planungsrechtlich Sicherheit - auch hinsichtlich künftiger Erweiterungen. Für die Brachflächen und untergenutzten Grundstücke im Gebiet ergeben sich durch den Bebauungsplan gewerbliche und industrielle Entwicklungspotenziale für den Bestand sowie Möglichkeiten zur Neuansiedlung von Unternehmen, die auf ein Industriegebiet nach BauNVO angewiesen sind.
Das im März 2021 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Gewerbeflächenprogramm weist dieses Gewerbegebiet als Entwicklungsziel für emittierendes Gewerbe aus. Auch das im November 2019 beschlossene Stadtentwicklungskonzept 2030+ stellt das Gebiet als Entwicklungsbereich bestehender Gewerbe- und Industriestandorte mit dem Ziel einer Erhöhung der Nutzungsintensität dar. „Wir unterstützen die zügige Umsetzung der hier beschlossenen Maßnahmen“, ergänzt Caspar.
Kritisch sieht die IHK Frankfurt beim vorliegenden Aufstellungsbeschluss die planerische Steuerung für Rechenzentren. „Das Ergebnis einer solchen künstlichen Flächenverknappung wären Bodenpreissteigerungen bei den verbleibenden Restflächen und damit eine massive Ansiedlungsbehinderung, die den Wirtschaftsstandort Frankfurt schwächen würde – mit allen negativen Folgen für das Gewerbesteueraufkommen und Arbeitsplätze. Insbesondere die Kreativbranche, die Finanzwirtschaft, Industrie und innovative Dienstleister sind auf einen Ausbau der digitalen Infrastruktur angewiesen, die es uns ermöglicht, klimaschädliche Produktion zu ersetzen und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Ein Ausbremsen der Ansiedlung würde somit dem hier geplanten Ziel eines nachhaltigen Gewerbegebiets widersprechen“, so Caspar abschließend.