Steuerausschuss der IHK: Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff spricht von Investitionen und konstanten Steuersätzen in Frankfurt Main


06. Mai 2022

Der Kämmerer der Stadt Frankfurt, Dr. Bastian Bergerhoff, äußerte bei einem Vortrag vor dem Steuerausschuss der IHK Frankfurt, dass der Gewerbesteuerhebesatz in Frankfurt nicht erhöht werden soll und die Grundsteuerreform aufkommensneutral gestaltet wird. Die Stadt weise aktuell zwar mit erwarteten 219 Millionen Euro in 2022 trotz höherer Steuereinnahmen ein sehr hohes Haushaltsdefizit auf. Beteiligungen bei der Messe Frankfurt und bei Fraport zum Beispiel, seien auf Grund der Corona-Pandemie defizitär. Und auch bis 2024 rechne die Stadtkämmerei mit weiteren Fehlbeträgen. Erst 2025 werde wieder ein positiver Saldo im Haushalt angestrebt.
Dennoch sei die Einnahmesituation der Stadt aktuell relativ gut. Für das Jahr 2022 erwarte man Einnahmen bei der Gewerbesteuer von 2,15 Mrd. Euro. Trotz schwieriger Bedingungen werde die Stadt die nötigen Investitionen in die Zukunft tätigen – und dabei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Bildung und Betreuung, Verkehrswende und bezahlbaren Wohnraum priorisieren.
IHK-Präsident Ulrich Caspar zeigte Verständnis für die pandemiebedingt schwierige Situation der Stadt. Er äußerte zugleich die Erwartung der IHK, dass der Hebesatz der Gewerbesteuer Frankfurts auf absehbare Zeit zumindest konstant bleiben sollte, zukünftige Spielräume aber auch zu Senkungen genutzt werden sollten. “Bezüglich der Grundsteuer bin ich sehr gespannt, ob die Kommunen und damit die Stadt Frankfurt die Reform aufkommensneutral umsetzen werden“, betonte Caspar. Der Vorsitzende des Steuerausschusses, Dr. Götz Weitbrecht, teilte die Auffassungen des Präsidenten. Er wies darauf hin, dass es auch bei Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform insgesamt individuell „Gewinner und Verlierer“ geben werde, womit man politisch umgehen müsse.
Welche Auswirkungen die Grundsteuerreform in der Praxis für Unternehmen mit großen Flächen haben werde, erläuterte Joachim Schmalzried vom Unternehmen Infraserv Höchst in einem Vortrag. Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff beurteilte das hessische Reformmodell der Grundsteuer (im so genannten Flächen-Faktor-Verfahren) im Vergleich zum Bundesmodell als relativ einfach. Die Steuerpflichtigen müssten nur wenige Daten übermitteln. Die zur Erklärung erforderlichen Formulare werde die Finanzverwaltung zum 1. Juli 2022 bereitstellen. Die Vertreter des Steuerausschusses wiesen darauf hin, dass trotz des scheinbar einfachen Systems allein durch die Vielzahl der Erklärungen und teils doch auch aufwändige Erhebungen für Industriegebäude erheblicher Aufwand zu leisten ist, und äußerten die Hoffnung auf eine möglichst bruchfreie digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Die für das Jahr 2024 geplante globale Mindestbesteuerung von Unternehmen in Höhe von 15 Prozent war das dritte Thema, das im Steuerausschuss diskutiert wurde. Sven Oberle von Ernst & Young betonte in seinem Vortrag, dass in Folge der neuen Steuer auch große Familienunternehmen in Deutschland ein globales Steuerreporting einrichten und unterhalten müssen. Das werde zu hohen Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand für die betroffenen Unternehmen führen. Es sei zu erwarten, dass künftig bei jeder Konzerngesellschaft und Zweigniederlassung rund 80 bis 100 zusätzliche Datensätze zu erheben sind. Bei den neuen, von der EU vorgegebenen, Regeln handele es sich um einen unnötig hohen Verwaltungsaufwand, welcher den deutschen, vielfach global tätigen Mittelstand erheblich zusätzlich belasten werde.