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BaFin warnt vor gefälschten Rechnungen unter dem Namen von BaFin und ESMA
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor gefälschten englischsprachigen Rechnungen (Invoice). Die Fälschungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen, einen Geldbetrag auf ein Konto im Ausland, beispielsweise in Estland, zu überweisen.
Ansprechpartner: Kerstin Müller
Beschluss der Koalition zur Bürokratieentlastung, Maßnahmenpaket "BEG IV"
Vom Abgaberecht bis Vergabeverfahren: Insgesamt 22 Punkte umfasst das Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau (BEG IV), das das Bundeskabinett am 13.4.2021 beschlossen hat. Es enthält z. B. Maßnahmen wie das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen, die Harmonisierung steuergesetzlicher Berechnungsmethoden, den vermehrten Einsatz digitaler Methoden sowie Erleichterungen bei Vergabe- und Förderverfahren. Viele der Vorhaben greifen Vorschläge aus der IHK-Organisation auf.
Beschluss der Koalition zur Bürokratieentlastung, Maßnahmenpaket "BEG IV"
Vom Abgaberecht bis Vergabeverfahren: Insgesamt 22 Punkte umfasst das Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau (BEG IV), das das Bundeskabinett am 13.4.2021 beschlossen hat. Es enthält z. B. Maßnahmen wie das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen, die Harmonisierung steuergesetzlicher Berechnungsmethoden, den vermehrten Einsatz digitaler Methoden sowie Erleichterungen bei Vergabe- und Förderverfahren. Viele der Vorhaben greifen Vorschläge aus der IHK-Organisation auf.
BaFin warnt vor gefälschten Rechnungen unter dem Namen von BaFin und ESMA
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor gefälschten englischsprachigen Rechnungen (Invoice). Die Fälschungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen, einen Geldbetrag auf ein Konto im Ausland, beispielsweise in Estland, zu überweisen.
Ansprechpartner: Kerstin Müller
BMF-Schreiben zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.3.2021 ein Schreiben mit Anwendungshinweisen bei der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen gem. § 138d – k Abgabenordnung (AO) veröffentlicht und dabei die von der Mitteilungspflicht ausgenommenen Fallgruppen benannt.
Ansprechpartner: Natascha Steigleder
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