Mein Arbeitnehmer ist im Urlaub und hat sich heute krankgemeldet. Was passiert mit seinem Urlaubsanspruch?
Krankheitstage zählen nicht als Urlaub. Der Urlaubsanspruch verlängert sich um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und diese Tage können zu einem späteren Zeitpunkt als Urlaub genommen werden. Der Arbeitnehmer hat allerdings einige Pflichten: Er muss den Arbeitgeber schnellstmöglich – beispielsweise per Fax, E-Mail oder Telefon informieren. Unbedingt muss er auch die Krankenkasse über seine Arbeitsunfähigkeit informieren.
