Wie lange muss ich Geschenkgutscheine einlösen?
Geschenkgutscheine können befristet werden. Nach Ablauf der Frist braucht der Unternehmer den Gutschein nicht mehr einzulösen. Eine solche Befristungsklausel stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, die den gesetzlichen Bestimmungen des AGB-Rechts entsprechen muss und gerichtlich überprüft werden kann. Ist die Befristung zu kurz, wie etwa nach dem Oberlandesgericht München eine einjährige Frist, so ist sie ungültig und es gilt die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist. Unbefristete Gutscheine können danach drei Jahre lang eingelöst werden. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.