Dozentenvertrag

Rechtliche Hinweise zur Nutzung

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat eingeholt werden. Rechtsanwälte oder die Industrie- und Handelskammern helfen weiter:

Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

Mustervertragstext


Dozentenvertrag

zwischen

Firma
 
...................................................................................................................
vertreten durch ........ – im folgenden „Auftraggeber“ genannt –

und dem Dozenten, Herrn/Frau ..... – im folgenden „Auftragnehmer“ genannt – wird folgende Honorarvereinbarung getroffen:

1. Gegenstand der Vereinbarung und Honorar
Der Auftragnehmer hält als selbständiger Dozent -ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet - im Auftrag des Auftraggeber einen Vortrag zum Thema
...................................................................................................
in ..............................................   am ...............................................

Der Auftragnehmer erhält für diese Dozententätigkeit für das Auftraggeber ein Honorar in Höhe von EUR .....

Zuzüglich zu diesem Honorar werden Fahrtkosten, bei Nutzung eines KFZ in Höhe von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, erstattet.

Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer bis spätestens 4 Wochen nach Veranstaltungsende. Mit dieser Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers abgegolten, insbesondere ist die Vor- und Nachbereitung vollumfänglich eingeschlossen.

Die Steuerpflicht geht zu lasten des Auftragnehmers. Er hat daher für die Versteuerung seines Honorars selbst zu sorgen.



2. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der jeweiligen Thematik eine neutrale, hersteller- und produktunabhängige fachliche Präsentation durchzuführen. Insbesondere dürfen die vorgetragenen oder vermittelten Inhalte nicht vorrangig dem Zweck der Unterstützung wirtschaftlicher Eigeninteressen oder der Vermarktung des Auftragnehmers dienen.

Bei der Dozententätigkeit sind die inhaltlichen Ziele des Auftraggebers zu beachten.

Die Ausgestaltung der Vortragstätigkeit hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt verantwortet der Auftragnehmer unbeschadet vorstehender Regelungen weisungsfrei.

Der Auftragnehmer hat den Vortrag persönlich zu halten. Er hat das Vortragsthema im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Weise zu behandeln und darf davon nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers abweichen.

3. Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Ablauf der Veranstaltung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Der Vertrag kann vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die zuvor vom Auftraggeber festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall entsteht kein Honoraranspruch des Auftragnehmers.

4. Sonstige Bestimmungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über ihm im Rahmen seiner Dozententätigkeit bekannt gewordene Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Einzelheiten die Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Honorarvereinbarung bedürfen der Schriftform.


Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine andere wirksame zu ersetzen, aufgrund derer der von den Vertragsparteien verfolgte Zweck weitgehend verwirklicht wird.

Beide Parteien haben von dieser Vereinbarung eine Ausfertigung erhalten.

Als Gerichtsstand gilt ........... als vereinbart.

(Anmerkung: An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)


..........................       ........................................       ....................................
Ort, Datum                 Auftraggeber                          Auftragnehmer



Ergänzende Erläuterungen zu Schlichtungs- oder Schiedsgerichtsklauseln
(Anmerkung zu Nr. 4 des Vertrages):


a.  Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.




Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer ............... (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

b.  Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In dem Fall muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig sein soll.

Wichtig:
Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsgerichtsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.


Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:


Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

c.  Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.


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