Was ist ein DBA?
DBA ist die Abkürzung für Doppelbesteuerungsabkommen oder Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung.
Ein DBA ist eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Staaten. Bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigungen durch Handel, Dienstleistungen, Investitionen und ebenso bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Arbeitnehmern soll es verhindern, dass die damit im Zusammenhang stehenden Einkünfte in beiden Staaten besteuert werden.
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