Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Muss ich die Forderung begleichen, obwohl sie nach meiner Auffassung nicht besteht?
Das gerichtliche Mahnverfahren kann ein einfacher und günstiger Weg sein, Geldforderungen durchzusetzen. Es findet dabei allerdings keine inhaltliche Prüfung des Anspruchs durch das Gericht statt, sondern nur, ob der Mahnantrag die formellen Voraussetzungen erfüllt (§ 690 Zivilprozessordnung, ZPO). Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, aber die geltend gemachte Forderung Ihrer Ansicht nach nicht besteht, sollten Sie daher Widerspruch einlegen (§ 694 Abs. 1 ZPO). Das Verfahren geht dann nur auf zusätzlichen Antrag einer der Parteien in ein reguläres Gerichtsverfahren über (§ 696 ZPO).
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