Was ist ein Werkunternehmerpfandrecht?
Da bei einem Werkvertrag, z. B. der Reparatur eines KfZ, der Werkunternehmer in der Regel in Vorleistung geht und erst nach Ende der Reparatur seine Vergütung erhält, sieht das Gesetz in § 647 Bürgerliches Gesetzbuch vor, dass er zur Sicherung seiner Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen ein Pfandrecht an der eingebrachten Sache (z. B. an dem KfZ) erhält.
Das Pfandrecht entsteht nur dann, wenn es sich um eine bewegliche Sache im Eigentum des Kunden handelt, die vom Werkunternehmer hergestellt oder repariert wird und zu diesem Zweck in seinen Besitz gelangt. Werden fällige Forderungen des Unternehmers aus dem Werkvertrag nicht bezahlt, kann er die Pfandsache verwerten und aus dem Erlös die Forderung bedienen. Das Pfandrecht erlischt, wenn die Forderung nicht mehr besteht oder die Sache an den Besteller herausgegeben wird.
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