Kann ich eine ausländische USt-IdNr. auf ihre Gültigkeit überprüfen lassen?
Gemäß § 18 e Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Unternehmern die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie den Namen und die Anschrift der Person, der diese Nummer von einem anderen Mitgliedsstaat erteilt wurde. Die Überprüfung ist u. a. auch online möglich.
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