Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht
Für den Vertrieb von Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sehen die Gesetze in den meisten Fällen zwar keine speziellen Zulassungen vor, jedoch ist der Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer dafür verantwortlich, dass alle rechtlich relevanten Vorschriften eingehalten und nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden.
Die nachfolgenden Merkblätter können wegen der umfangreichen Vorschriften lediglich einen Einblick in die wichtigsten gesetzlichen Regelungen geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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