Fachgremien der IHK Frankfurt
Personen, die als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft tätig werden wollen, müssen hierfür über eine besondere Sachkunde verfügen. Die besondere Sachkunde wird in einer Überprüfung durch ein Fachgremium nachgewiesen.
Um den Nachweis der besonderen Sachkunde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO zu erbringen, ist es in der Regel erforderlich, dass ein Bewerber sich der Überprüfung durch ein aus ausgewiesenen Fachleuten seiner Disziplin bestehendes Gremium unterzieht.
Fachgremien haben im Rahmen des Bestellungsverfahrens der IHKs eine rein beratende Funktion. Sie geben gegenüber der bestellenden IHK ein Votum ab, ob der Nachweis der besonderen Sachkunde vom Antragsteller erbracht wurde. Sie unterstützen zudem auf Anfrage die bestellende IHK bei weiteren Fragen, die mit der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen von Bewerbern in Zusammenhang stehen (z. B. Vorprüfung von Antragsunterlagen, Erarbeitung oder Aktualisierung fachlicher Bestellungsvoraussetzungen). Die Geschäftsführung eines Fachgremiums kann sowohl bei der bestellenden IHK als auch bei einer anderen IHK liegen, die regional oder bundesweit die Inanspruchnahme durch andere IHKs bietet.
Fachgremien haben im Rahmen des Bestellungsverfahrens der IHKs eine rein beratende Funktion. Sie geben gegenüber der bestellenden IHK ein Votum ab, ob der Nachweis der besonderen Sachkunde vom Antragsteller erbracht wurde. Sie unterstützen zudem auf Anfrage die bestellende IHK bei weiteren Fragen, die mit der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen von Bewerbern in Zusammenhang stehen (z. B. Vorprüfung von Antragsunterlagen, Erarbeitung oder Aktualisierung fachlicher Bestellungsvoraussetzungen). Die Geschäftsführung eines Fachgremiums kann sowohl bei der bestellenden IHK als auch bei einer anderen IHK liegen, die regional oder bundesweit die Inanspruchnahme durch andere IHKs bietet.
Die IHK Frankfurt am Main betreut zwei Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Rahmen des § 36 GewO:
- Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung"
- Fachgremium "Unternehmensbewertung"
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch die vorgenannten Fachgremien zugrunde gelegt werden, sind:
- Kapitalanlagen und private Finanzplanung
- Private Baufinanzierung
- Wertpapieranlagen
- Unternehmensbewertung
Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung"
Unser Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Dipl.-Kff. Elgin Gorissen-van Hoek
ö. b. u. v. SV für "Private Baufinanzierung" Tannenstr. 20. 82178 Puchheim Telefon 089 / 89026-138 E-Mail: sv@g-vh.de Homepage: www.g-vh.de |
Dipl.-Volkswirt Rainer Juretzek
ö. b. u. v. SV für "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" Vorstandssprecher & Geschäftsführer der Analytica Finanz Research Beratungsgesellschaft mbH Ferdinandstr. 19, 61348 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172/690022, Fax: 06172/21646 E-Mail: info@analytica-finanz.de Homepage: www.analytica-finanz.de |
Prof. Dr. Karl-Heinz Schlotthauer
Professor für Finanzdienstleistungen und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Frankfurt am Main |
Dietmar Vogelsang
ö. b. u. v. SV für "Kapitalanlagen und private Finanzplanung, Wertpapiere und Derivate" Sachverständigen-Societät Vogelsang & Sachs Louisenstr. 125, 61348 Bad Homburg Tel.: 06172 943893-0, Fax: 06172 943893-9 E-Mail: dvogelsang@vogelsang-sachs.de Homepage: www.vogelsang-sachs.de |
Ass. jur. Carmen Tontsch
IHK Frankfurt am Main |
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das vorgenannte Fachgremium zugrunde gelegt werden, sind:
Der IHK Frankfurt am Main sind folgende Unterlagen im Vorwege durch die jeweilige IHK, die einen SV-Bewerber anmeldet, einzureichen:
5 Gutachten in 5-facher Ausfertigung nebst Lebenslauf und berufsbezogenem Werdegang
(je einen Satz GA für jedes Fachgremiums-Mitglied)
Die Überprüfung selbst findet in der Form eines Fachgesprächs statt, bei dem das Gremium sich mit den vorgelegten Arbeitsproben und Gutachten auseinandersetzen wird. Darüber hinaus werden auch allgemeine Fragen zum beantragten Sachgebiet und zum Sachverständigenrecht gestellt. Für das Gespräch ist in etwa eine Dauer von ca. 45 Minuten einzuplanen.
Die Kosten der Überprüfung betragen derzeit pro Sachgebiet/Kandidat EUR 490,00 (Überprüfungsgebühr) sowie zzgl. Honorar und Reisekosten für die Fachgremiumsmitglieder.
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" sowie verwandte Sachgebiete
Fachgremium "Unternehmensbewertung"
Unser Fachgremium "Unternehmensbewertung" setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Prof. Dr. Mareike Heinemann
Professur für Corporate and Behavioural Finance, Certified Valuation Analyst Hochschule Schmalkalden, University of Applied Sciences
Blechhammer 4-9, 98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 688-3113 E-Mail: m.heinemann@hs-sm.de Homepage: www.hs-schmalkalden.de |
WP StB Dipl.-Kfm. Volker Hülsmeier
ö. b. u. v. SV für "Unternehmensbewertung" Leerbachstr. 14, 60322 Frankfurt Tel.: 069 913351-0, Fax: 069 913351-81 E-Mail: huelsmeier@brender-huelsmeier.de Homepage: www.brender-huelsmeier.de |
Dipl.-Kffr. Dr. Anke Nestler
ö. b. u. v. SV für "Unternehmensbewertung sowie für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte" FTI Consulting Deutschland GmbH Taunusanlage 9–10, 60329 Frankfurt Tel.: 069 9203 7008 E-Mail: anke.nestler@fticonsulting.com Homepage: www.fticonsulting.com |
WP StB Dipl.-Kfm. Andreas Grün
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Abt. Valuation & Strategy Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt Tel.: 069 9585-5515, Fax: 069 9585-5962 E-Mail: andreas.gruen@de.pwc.com Homepage: www.pwc.de |
Ass. jur. Carmen Tontsch
IHK Frankfurt am Main |
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das vorgenannte Fachgremium zugrunde gelegt werden, sind:
Der IHK Frankfurt am Main sind folgende Unterlagen im Vorwege durch die jeweilige IHK, die einen SV-Bewerber anmeldet, einzureichen:
5 Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) in 5-facher Ausfertigung nebst Lebenslauf und berufsbezogenem Werdegang (je einen Satz GA für jedes Fachgremiums-Mitglied)
Die Überprüfung selbst findet in der Form eines Fachgesprächs statt, bei dem das Gremium sich mit den vorgelegten Arbeitsproben und Bewertungsgutachten auseinandersetzen wird. Darüber hinaus werden auch allgemeine Fragen zum beantragten Sachgebiet und zum Sachverständigenrecht gestellt. Für das Gespräch ist in etwa eine Dauer von ca. 45 Minuten einzuplanen.
Die Kosten der Überprüfung betragen derzeit pro Sachgebiet/Kandidat EUR 490,00 (Überprüfungsgebühr) sowie zzgl. Honorar und Reisekosten für die Fachgremiumsmitglieder.
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Unternehmensbewertung"