Gebühren für die Bestellung

Nach der Gebührenordnung der IHK Frankfurt erheben wir folgende Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages für die öffentliche Bestellung und Vereidigung:
Gebührenpflichtige Leistung
Gebühr in Euro
Hinweise
Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
EUR 617,00
Diese Gebühr wird grundsätzlich fällig, wenn der Antrag nebst dem ausgefüllten Fragebogen bei der IHK eingeht. Diese Gebühr kann auch dann nicht zurückerstattet werden, wenn es nicht zu einer öffentlichen Bestellung kommt.
Überprüfung der besonderen Sachkunde durch ein Fachgremium auch im Auftrag anderer Industrie- und Handelskammern
(Überprüfungsgebühr 1)
EUR 528,00
Besondere Kosten oder Auslagen (z. B. Honorare für die Experten oder Fahrtkosten für an der Überprüfung teilnehmende IHK-Mitarbeiter) hat der Sachverständigenbewerber der IHK zusätzlich zu erstatten.
Überprüfung der besonderen Sachkunde soweit ein Fachgremium nicht verfügbar ist
(Überprüfungsgebühr 2)
EUR 528,00
bis
EUR 1.300,00
Besondere Kosten oder Auslagen (z. B. Honorare für die Experten oder Fahrtkosten für an der Überprüfung teilnehmende IHK-Mitarbeiter) hat der Sachverständigenbewerber der IHK zusätzlich zu erstatten.
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Bestellungsgebühr)
EUR 360,00
Diese Gebühr wird erst mit der Vereidigung fällig.
Verlängerung der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen (Verlängerungsgebühr)
EUR 300,00
bis
EUR 527,00
Die Erst-Bestellung erfolgt in der Regel zunächst befristet auf 2 Jahre und kann auf weitere 5 Jahre erneut erfolgen.
Die vollständige Gebührenordnung finden Sie online als PDF zum Download.