Vereinbarung Eigentumsvorbehalt


Absender:
ABC GmbH, .....





Herrn Rechtsanwalt
XXX
als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der DEF GmbH
XXX

60311 Frankfurt am Main





Insolvenzeröffnungsverfahren
Amtsgericht   AN  



Sehr geehrte Damen und Herren,wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom..........., mit dem Sie uns über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der................. unterrichtet haben. Anliegend erhalten Sie die erbetene Bestätigung, nach der wir Zahlungen, die Sie ab Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens, also ab dem.............., auf unsere Leistungen ab diesem Zeitpunkt vornehmen, ausschließlich auf unsere Forderung aus diesen Neulieferungen verrechnen werden.

Soweit Sie in Ihrem Schreiben mitteilen, dass künftige Bestellungen, denen der vorläufige Insolvenzverwalter zugestimmt hat, aus den der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden, möchten wir zunächst betonen, dass wir selbstverständlich an der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen zu Ihrem Hause auch im vorläufigen Insolvenzverfahren interessiert sind. Allerdings haben Sie sicher Verständnis, dass wir hinsichtlich künftiger Lieferungen eine weitergehende Sicherung benötigen. Wir wären Ihnen deshalb sehr verbunden, wenn Herr................. als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der................. uns gegenüber bestätigen würde, dass sämtliche Warenlieferungen, die nach dem Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der   von unserem Hause geliefert werden, bzw. bei uns von der Insolvenzschuldnerin bestellt werden, aus der Insolvenzmasse bezahlt werden. Das heißt, dass alle Bestellungen seitens der   ab dem  , die einen entsprechenden Vermerk des vorläufigen Insolvenzverwalters tragen, aus der Insolvenzmasse gegenüber der   befriedigt werden und sich der vorläufige Insolvenzverwalter gegebenenfalls im Wege der Einzelermächtigung vom Insolvenzgericht ermächtigen lassen wird, unsere im vorläufigen Insolvenzverfahren begründeten, aber noch nicht beglichenen Forderungen im eröffneten Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeiten begleichen zu können.Bezüglich aller Waren, die ab dem Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der   am  ,von unserem Hause , geliefert werden ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart gilt. Das heißt,wir behalten uns das Eigentum an den von unserem Hause gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lieferauftrag vor. Kommt die   ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die gelieferten Gegenstände herauszuverlangen; die   ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.

Die   ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die   tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihr durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Wie nehmen diese Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist die   zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald die   ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen der   freizugeben, sofern ich Wert die zusicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Zusätzlich dürfen wir Sie bitten, uns klarstellend mitzuteilen, wie der entsprechende  Freigabevermerk  des vorläufigen Insolvenzverwalters aussieht und wer gegebenenfalls für diesen zeichnungsberechtigt ist.

Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Bemühungen und verbleiben


Mit freundlichen Grüßen