Informationspflichten

Es gibt vielfältige Informationspflichten. Sie betreffen Informationen über einen Anbieter, z. B. im Fernabsatz, in vielen Fällen aber auch über bestimmte Produkte z. B. über Zutaten bei Lebensmitteln oder Wirkstoffe bei Arzneimittel oder bestimmte Gefahren im Umgang mit Geräten und vieles mehr.
Die Informationspflichten ist nahezu unüberschaubar da sie und einer Vielzahl von Gesetzen geregelt sind und oftmals mehrere Vorschriften zu beachten sind.
Häufig führt eine Verletzung der Informationspflichten auch zu einem Wettbewerbsverstoß nach dem UWG, insbesondere dann, wenn die Informationspflichten dem Verbraucherschutz dienen.
Mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken soll das Lauterkeitsrecht in der EU harmonisiert werden. Die Frage der Unlauterkeit von Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, insbesondere die in diesem Verhältnis bestehenden Informationspflichten, sind durch die Richtlinie daher abschließend. Folglich kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 3a UWG nur begründen, wenn die betreffenden Informationspflichten eine Grundlage im Gemeinschaftsrecht haben.
Soweit es sich um Informationspflichten handelt, die durch das nationale Recht vorgegeben werden, kann deren Verletzung einen Rechtsbruch nach § 3a UWG nur dann begründen, wenn sie ihre Grundlage im Unionsrecht haben.