Kennzeichnungen

Hersteller bzw. Anbieter von Produkten sind verpflichtet, auf den Produkten bzw. ihrer Verpackung Kennzeichen anzubringen, die auf gesetzlichen Vorgaben beruhen.
So muss jedes Produkt, das unter eine der sog. CE-Verordnungen fällt, eine CE-Kennzeichnung enthalten, mit der bestätigt wird, dass das Produkt allen europäischen Vorgaben entspricht. Textilien sind nach der Textilkennzeichnungsverordnung mit Informationen zur Faserzusammensetzung zu versehen. Auch auf Lebensmittelverpackungen müssen u.a. eine Zutatenliste, Hinweise zum Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Nährwertangaben angebracht werden. Andere Kennzeichen enthalten Warnhinweise oder Informationen zu Konformität mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen etc.
Soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ein bestimmtes Kennzeichen auf ein bestimmtes Produkt anzubringen, führt ein Verstoß gegen diese Verpflichtung in der Regel gleichzeitig zu einem Verstoß gegen das UWG.
Vorschriften, die eine Kennzeichnung von Produkten vorsehen, dienen durchweg dem Schutz der Verbraucher und stellen somit Marktverhaltensregelungen im Interesse der Verbraucher i.S. des § 3a UWG dar.