Ladenöffnungszeiten

Die Ladenschlussgesetze bzw. Ladenöffnungsgesetze der Länder enthalten Regelungen zu den Geschäftszeiten, auch im Interesse der Mitbewerber.
Sie sind als Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG zu qualifizieren. Auch die landesrechtliche Bestimmungen, die zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe Arbeiten und sonstige Handlungen untersagen, stellen Marktverhaltensregelungen dar, weil und soweit sie auch den Wettbewerb in diesen Zeiträumen ausschalten und damit Mitbewerber schützen sollen.
Weitere Informationen zum Ladenschlussgesetz