Informationen zu ausländischen Berufsabschlüssen

  • Was sagt das ausländische Zeugnis Ihrer Mitarbeiter aus?
  • Ist der ausländische Abschluss anerkannt?
  • Wir beraten Sie zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.
  • Geprüft wird Dauer und Inhalt der ausländischen Ausbildung sowie Berufserfahrungen und Weiterbildung.
  • Nach Abschluss des Verfahrens wird ein Bescheid ausgestellt, der die volle oder teilweise Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation bestätigt.
Weitere Informationen finden Sie hier.