Bauleitplanung mit der IHK Frankfurt am Main

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt ist als Trägerin öffentlicher Belange bei der Aufstellung oder Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) und von Bebauungsplänen (B-Plan) beteiligt, wenn ihr Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Das heißt, wenn wirtschaftliche Belange zu vertreten sind.

Die IHK wird frühzeitig angehört und bekommt Einsicht in die Planungsunterlagen. In ihren Stellungnahmen bringt die IHK das Interesse und die Betroffenheit der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Kommune zur Geltung. Außerdem informiert die IHK Firmen, wenn diese von den vorgelegten Planungen in ihrem Betrieb negativ beeinflusst werden könnten. In solchen Fällen berät die IHK ihre Mitgliedsunternehmen über weitere Vorgehensmöglichkeiten.

Was Bauleitplanung ist, was sie für Unternehmen bedeutet, und wie die IHK Einfluss darauf nehmen kann erklärt der nebenstehende Erklärfilm und die  Handlungsempfehlung "Standortsicherheit bei zunehmender Flächenkonkurrenz - Bauleitplanung im Interesse der Unternehmen". 

Mit dem Kontaktformular "Ihre Anregungen zur Planung" können Unternehmen Hinweise und Anregungen zu aktuellen Bauleitplänen an die IHK übermitteln.

Hinweis:

Auf dieser Seite werden laufende Beteiligungsverfahren zu Bauleitplänen (RegFNP und B-Plan) eingestellt, die den Aufgabenbereich (wirtschaftliche Belange) der IHK betreffen.

Darüber hinaus:

Alle aktuellen Beteiligungsverfahren den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) betreffend, werden auf der Internetseite des Reginalverbandes eingestellt. 

Aktuelle Beteiligungsverfahren zu einem Bebauungsplan (B-Plan) werden als "Amtliche Bekanntmachung" auf der Internetseite der jeweiligen Kommune oder im entsprechenden Amtsblatt veröffentlicht. Auch auf dem Bauleitplanungsportal Hessen können diese eingesehen werden. 

 

 

Zu Karte
Nach oben