Kommunale Steuererhöhungen wieder an der Tagesordnung

In diesem Jahr müssen Unternehmen, aber auch Hauseigentümer und Mieter, in einigen Kommunen des IHK-Bezirks Frankfurt am Main wieder höhere Steuern zahlen. Damit setzt sich der Steuererhöhungstrend, der im vergangenen Jahr kurzzeitig gestoppt wurde, wieder in Gang. Fünf von 25 Kommunen erhöhen den Gewerbesteuerhebesatz und ebenfalls fünf ihren Grundsteuerhebesatz B. Lediglich Kronberg reduziert als einzige Kommune den Grundsteuerhebesatz B um 30 Punkte auf 470 Prozent. Dieses Ergebnis ergab eine Umfrage der IHK Frankfurt am Main, zu deren Bezirk die Stadt Frankfurt sowie die Kommunen des Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreises mit Ausnahme von Hochheim gehören.

Oberursel, das den Gewerbesteuerhebesatz um 30 Punkte auf 410 Prozent anhebt, rückt immer näher an Frankfurt (460 Prozent) heran. Erhöht haben auch Grävenwiesbach um 40, Liederbach und Steinbach um jeweils 10 Punkte auf unisono 370 Prozent. Außerdem hebt Wehrheim um 7 Punkte auf 357 Prozent an. Flörsheim beabsichtigt ebenfalls, den Gewerbesteuerhebesatz und gegebenenfalls den Grundsteuerhebesätze B zu erhöhen. Entschieden ist dies allerdings noch nicht.

Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Bezirk haben neben Frankfurt (460 Prozent) Oberursel mit 410 Prozent, gefolgt von Bad Homburg mit 385 sowie Neu-Anspach, Glashütten und Königstein mit jeweils 380 Prozent. In Eschborn ist der Satz mit 330 Prozent am niedrigsten.

20. März 2019
Die Hebesätze haben zwischenzeitlich ein relativ hohes Niveau erreicht. Lag der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Main-Taunus-Kreis in 2011 noch bei 306 Prozent, beträgt er nunmehr 359 Prozent, im Hochtaunuskreis ist er von 322 auf 371 Prozent angestiegen.
Auch bei der Grundsteuer B legen einige Kommunen zum Teil kräftig zu. Der Grundsteuerhebesatz B gilt für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Steinbach erhöht um 70 Punkte auf 650 Prozent und hat damit den höchsten Grundsteuerhebesatz B. Oberursel folgt mit 595 Prozent. In Frankfurt beträgt dieser Satz unverändert 500 Prozent.

Die Kommunen begründen die Hebesatzerhöhungen fast durchgängig damit, dass sie für einen ausgeglichenen Haushalt erforderlich seien. Fakt ist aber: Die wieder einsetzenden Steuererhöhungen verschlechtern die Standortqualität in den betreffenden Kommunen. Daher appelliert die IHK Frankfurt an Städte und Gemeinden, weiterhin alle kommunalen Auf- und Ausgaben – auch die der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen – kritisch zu prüfen sowie Einsparpotenziale konsequent zu nutzen. Steuererhöhungen könnten so vermieden werden. Aus Einsparungen resultierende Steuersenkungsmöglichkeiten sollten dagegen voll ausgeschöpft werden. Steuersenkungen verbessern die Standortbedingungen für Unternehmen und machen Investitionen sowie Neuansiedlungen mit daraus resultierenden zusätzlichen Steuereinnahmen attraktiver. Kronberg geht – zumindest was die Grundsteuer betrifft – mit gutem Beispiel voran.

Unter www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/gewerbe_grund/realsteuerhebesaetze/index.html finden Sie die Übersicht über die Realsteuerhebesätze des IHK-Bezirks Frankfurt am Main für die Jahre 2019 und 2018.