Nr. 5903764

Wahlvorschläge - Musterformulare

Wahlvorschläge können in der Zeit vom 5. bis 25. September 2023 schriftlich, per Fax oder per E-Mail mittels eingescanntem Dokument beim Wahlausschuss eingereicht werden.
Wählbar für die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sind Bewerber, die volljährig sowie zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und entweder
  • selbst Mitglied der IHK Frankfurt am Main sind oder
  • für ein Mitglied der IHK Frankfurt am Main vertretungsberechtigt sind oder
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen sind oder
  • besonders bestellte Bevollmächtigte sind.
Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich allerdings nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist eine Person in verschiedenen Wahlgruppen wählbar, kann sie dennoch nur einmal kandidieren.
Jeder Bewerber muss zusätzlich zum Wahlvorschlag (Muster Selbst-, Fremd- oder Gruppenvorschlag) eine Erklärung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 WahlO abgeben (Muster Erklärung des Bewerbers).

Besonders bestellter Bevollmächtigter:

Die besondere Bevollmächtigung zur Kandidatur stellvertretend für ein IHK-Zugehöriges Unternehmen, muss von einem Vertretungsberechtigten auf dem Formular „Muster Besonders bestellter Bevollmächtigter“ erklärt werden. Darüber hinaus müssen dem Wahlausschuss die weitgehenden Vertretungsrechte für das Unternehmen, einhergehend mit einer hervorgehobenen und unternehmerischen Verantwortung beinhaltenden Stellung oder mit einer Position, kraft derer sie die Geschäftstätigkeit des IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevollmächtigung erteilt hat, maßgeblich prägen, nachgewiesen werden.

Kontakt

Carmen Tontsch
Recht und Steuern
Geschäftsführerin
Frauke Hennig
Recht und Steuern