Antragsfrist für Hessen-Mikroliquidität endet am 15.12.2020
Mit dem Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität bietet das Land Hessen einen Überbrückungskredit zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Situation in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Die Höchstleistung beträgt 35.000 Euro. Eine Antragstellung ist nur noch bis zum 15.12.2020 möglich. Das Programm wird voraussichtlich 2021 mit angepassten Förderbedingungen fortgesetzt.
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