Darlehen

Das Land Hessen und der Bund bieten über verschiedene Förderinstitutionen zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer und bestehende Unternehmen. Die Darlehen können für Investitionen bzw. für die Betriebsmittelfinanzierung eingesetzt werden und sind grundsätzlich über eine Hausbank zu beantragen. Eine Ausnahme vom Hausbankprinzip stellen die Mikrodarlehen dar. 

Mikrokreditfonds Deutschland

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland verbessert die Bundesregierung den Zugang zu Kapital für Gründungen und kleine Unternehmen, die sich nicht über den Markt oder ihr persönliches Umfeld finanzieren können.
Wer wird gefördert?
  • Klein- und Kleinstbetriebe, Existenzgründer sowie Selbstständige.
Was wird gefördert?
  • Auftragsvorfinanzierungen, Anschaffungen und laufende Ausgaben.
Wie sind die Konditionen?
  • Die Kreditaufnahme soll in kleinen Schritten erfolgen. Je nach Situation kann der Erstkredit beispielsweise 1.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro betragen. Wird der Erstkredit 6 Monate störungsfrei getilgt, kann ein zweiter Kredit beantragt werden. Das gesamte Kreditvolumen darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
  • Der Zinssatz beträgt 7,9% plus eine Abschlussgebühr in Höhe von 100 Euro pro Kredit. 
  • Die Laufzeit beträgt bis zu vier Jahren.
  • Referenzen oder Bürgschaften sind vielfach Voraussetzung.

ERP-Gründerkredit - StartGeld

Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Existenzgründern und kleinen Unternehmen die Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln an. 
Wer wird gefördert? 
  • Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen, Übernahme eines Unternehmens, Übernahme einer tätigen Beteiligung, anfängliche Nebenerwerbstätigkeit mit Ziel Haupterwerb sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren.
Was wird gefördert? 
  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten.
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers).
Wie sind die Konditionen? 
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der Investitionen bis max. 125.000 € (für die Finanzierung von Betriebsmitteln max. 50.000 €).
  • Erforderliche Eigenmittel: keine.
  • Zinssatz: Festzins nach Konditionenspiegel.
  • Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank.
  • Sicherheiten: banküblich.
  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre.
  • Tilgung: 2 tilgungsfreie Anlaufjahre; Vorzeitige Tilgung ganz oder teilweise möglich.
  • Kombinationen mit anderen Förderprogrammen nicht möglich.
Wie erfolgt die Antragstellung? 
  • Vor Aufnahme bzw. bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Selbständigkeit, aber vor Vorhabensbeginn. Der Antrag muss über die Hausbank (Bank, Sparkasse) gestellt werden.

ERP-Förderkredit - KMU

Ziel des ERP-Förderkredits - KMU ist es, bestehenden Unternehmen aber auch Gründern  ein zinsgünstiges, breit verfügbares und einfaches Kreditangebot zur Verfügung zu stellen. 
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahres­umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanz­summe – einschließlich Einzelunternehmer/innen und Freiberufler/innen sowie Gründer/innen und Nachfolger/innen, auch im Nebenerwerb.
Was wird gefördert?
  • Investitionen
  • Betriebsmittel
Wie sind die Konditionen? 
  • Darlehenshöchstbetrag 25 Mio. Euro
  • Finanzierungsanteil 100 %
  • Laufzeit: max. 20 Jahre
  • Haftungsfreistellung: möglich
  • Auszahlung 100 %
  • Tilgung: monatlich
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag muss über die Hausbank (Bank, Sparkasse) bei der KfW Mittelstandsbank gestellt werden.

Hessen-Mikrodarlehen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet das Kreditprogramm Hessen-Mikrodarlehen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung an. Mit dem Hessen-Mikrodarlehen werden Förderkredite zur mittelfristigen Finanzierung für die Gründung (Neugründung oder Übernahme) eines Einzelunternehmens in Hessen möglich. Diese Förderkredite werden aus Mitteln der WIBank vergeben.
Antragsberechtigt
  • Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens binnen 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit planen und über geeignete kaufmännische als auch fachliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel betragen. Nebenerwerbsgründungen sind förderfähig.
Förderumfang
  • Je Existenzgründung beträgt das maximale Kreditvolumen 35.000 Euro, das Mindestkreditvolumen beträgt 3.000 Euro. Das Hessen-Mikrodarlehen darf zweimal je Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben gewährt werden, sofern die Summe des bereits gewährten Hessen-Mikrodarlehen und des neu beantragten die 35.000 Euro nicht übersteigen. Der Zinssatz beträgt 5,75 Prozent.
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
  • alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme), Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Festigungsmaßnahmen
  • erneute Unternehmensgründung
  • gewerbliche Baukosten
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel
  • Aufstockung des Warenlagers
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
Von einer Finanzierung sind hierbei ausgeschlossen
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen
Antragstellung
  • Die Einreichung des Antrages erfolgt bei dem zuständigen Kooperationspartner der WIBank. Der Antragsteller reicht dem Kooperationspartner folgende Unterlagen (Vorlagen auf der Webseite der WIBank abrufbar) ein:
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • De-minimis-Erklärung
  • Schufa-Auskunft
  • Beim Einsatz von Eigenkapital ist ein Nachweis erforderlich (Kontoauszug)
  • Nachweis über sonstige Einnahmen - auch vom Lebenspartner (Beispiele: Gründungszuschuss, ALG II, Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
  • Weitere Unterlagen gem. Antrag bei Übernahme von bestehenden Unternehmen
  • Der Kooperationspartner leitet alle Dokumente an die WIBank weiter. Er erstellt außerdem eine schriftliche Stellungnahme zum Vorhaben, die ebenfalls an die WIBank gesendet wird.

Hessen-MikroCrowd

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet das Kreditprogramm Hessen-MikroCrowd darlehen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung an. Das Programm kombiniert ein Mikrodarlehen und ein Crowdfunding. Wird über die Crowd ein vordefiniertes Fundingziel von mindestens 5.000 Euro erreicht, besteht Anspruch auf das Hessen-Mikrodarlehen über maximal 35.000 Euro.
Die Crowd agiert als eine Art Produkt-Tester und gibt den Gründern einen Hinweis darauf, wie erfolgversprechend ihre Geschäftsidee ist. Durch die frühe Einbindung der Kunden wird die Idee bekannt gemacht, gleichzeitig eine Community aufgebaut und Planungssicherheit gewonnen.
Antragsberechtigt
  • Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens binnen 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit planen und über geeignete kaufmännische als auch fachliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Auch Nebenerwerbsgründungen sind förderfähig.
Förderumfang
  • Bei Erreichen von mind. 5000 Euro Fundingziel beträgt das maximale Kreditvolumen 35.000 Euro, das Mindestkreditvolumen beträgt 3.000 Euro. Außerdem wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro gewährt. Der Zinssatz beträgt 5,25 Prozent.
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
  • alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme), Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Festigungsmaßnahmen
  • erneute Unternehmensgründung
  • gewerbliche Baukosten
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel
  • Aufstockung des Warenlagers
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
Von einer Finanzierung sind hierbei ausgeschlossen
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen
Antragstellung
  • Die Einreichung des Antrags erfolgt bei der Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen direkt über die WIBank. Parallel zur Antragstellung bei der WIBank muss das Vorhaben bei der Startnext Crowdfunding GmbH https://www.startnext.com/ als Projekt im Rahmen einer Crowfunding-Kampagne angelegt worden sein.

GuW Hessen (ERP)

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) bietet das Kreditprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen (ERP) im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Mittelstandsbank an. Die Förderdarlehen sind durch Mittel der KfW Mittelstandsbank refinanziert. Das Land Hessen verbilligt diese ohnehin schon günstigen Darlehen zusätzlich mit einer Zinsvergünstigung. 
Wer wird gefördert? 
  • alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).
Was wird gefördert? 
  • Investitionen, Betriebsmittel. Material- und Warenlager, Unternehmensgründung, -nachfolge, und -beteiligung.
Wie sind die Konditionen? 
  • Sicherheiten: banküblich.
  • Zinssatz: risikogerechtes Zinssystem.
  • Laufzeiten: 2, 5, 10 und 20 Jahre.
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen: möglich.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

Kapital für Kleinunternehmen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt an Kleinunternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freiberuflich Tätigen, die ihren Sitz in Hessen haben, im Rahmen des Förderprogrammes „Kapital für Kleinunternehmen“ Darlehen, die nicht besichert werden.
Wer wird gefördert?
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freiberuflich Tätigen, die ihren Sitz in Hessen haben und die
  • nicht mehr als 15,0 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von 2.000.000,- € nicht überschreiten,
  • nicht nebenberuflich geführt sind,
  • kein konzernabhängiges Unternehmen sind und
  • deren Bonitätseinstufung durch die Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 % nicht überschreitet.
Was wird gefördert?
  • Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Endkreditnehmern dienen
Wie sind die Konditionen?
  • Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt mindestens 25.000,- € und maximal 75.000,- € pro Endkreditnehmer.
  • Laufzeit 7 Jahre
  • Auszahlung 100 %
  • Zinssatz maximal 7,03% pro Jahr nominal
  • Keine banküblichen Sicherheiten
  • Voraussetzung für die Gewährung des Nachrangdarlehens ist, dass die jeweilige Hausbank ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50 % des Darlehensbetrags der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausreicht.
  • Zinssatz nach Bankvereinbarung
  • bankübliche Besicherung nach Bankvereinbarung

Innovationskredit Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet Gründern, Freiberuflern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie mittelständischen Unternehmen zinsgünstige Förderkredite mit einer 70%igen Haftungsfreistellung an. Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von schnell wachsenden und/oder innovativen mittelständischen Unternehmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Hessen. 
Wer wird gefördert?
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen
  • mittelständische Unternehmen
  • natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen
  • Es muss mindestens eines von insgesamt zehn Innovationskriterien erfüllt sein. 
Was wird gefördert?
  • Förderfähig sind Vorhaben, die grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.
  • Das Darlehen kann für materielle und immaterielle Investitionsmaßnahmen und/oder Maßnahmen, bei denen ein Bedarf an Betriebsmitteln besteht -insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben - sowie für Unternehmensübertragungen beantragt werden.
Wie sind die Konditionen?
  • Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt mindestens 100.000,- € und maximal 7,5 Mio. €.
  • Laufzeit bei Betriebsmittelfinanzierungen 3-5 Jahre
  • Laufzeit bei Investitionsfinanzierungen 5, 7 oder 10 Jahre
  • Auszahlung 100 %
  • Der Sollzinssatz ist kundenindividuelle und fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • bankübliche Sicherheiten