Wie werde ich Mitglied?

Fragen zur Mitgliedschaft beantworten Ihnen: 
Tel.: 069 2197 1390
Tel.: 069 2197 1215


Was habe ich von einer Mitgliedschaft?

Als Mitglied der Frankfurter Immobilienbörse dürfen Sie das Logo der Frankfurter Immobilienbörse führen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Treffen der Mitglieder, ihr Netzwerk zu erweitern. Weiterhin wird Ihr Unternehmen als Mitglied der Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt auf der Homepage der IHK Frankfurt am Main und in Publikationen der Immobilienbörse genannt.

Wo ist die Mitgliedschaft geregelt?

Die Bedingungen zur Mitgliedschaft in der Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt sind in der Satzung in den §§ 4 - 6 geregelt.

Wer kann Mitglied werden?

Als Börsenmitglieder können Unternehmen und Unternehmer aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft zugelassen werden.
Als Börsenmitglieder können auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Mieten und Pachten, soweit diese aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft stammen, zugelassen werden.
Dabei sollten Tätigkeitschwerpunkt und Unternehmenssitz im Bezirk der IHK Frankfurt am Main liegen (Stadt Frankfurt am Main, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis).

Welche Unterlagen muss ich zur Antragsstellung einreichen?

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und fügen ein polizeiliches Führungszeugnis bei.

Wie ist das Antragsprozedere?

Nach Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses wird Ihr Antrag an den Vorstand weitergeleitet. Dieser entscheidet über Ihren Antrag.

Ist die Mitgliedschaft kostenpflichtig?

Nach der Zulassung durch den Vorstand ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 90.-- Euro fällig. Der zusätzlich zu entrichtende Jahresbeitrag beträgt zurzeit
250.-- Euro.