Länderinfo - Bulgarien
Basisdaten
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Fläche
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111.002 qkm
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Einwohner
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7.364.570 Mio. (1.2.2011)
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Geschäftssprachen
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Bulgarisch, Russisch, Englisch, Deutsch
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Mitgliedschaft in regionalen Wirtschaftszusammenschlüssen
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Europäische Union,
Schwarzmeer-Kooperationsrat
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Währung
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Lew (Lw, BGN),
Plural Lewa; 1 Lw = 100 Stotinki
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Wechselkurs (Jahresdurchschnitt 2010)
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1 US$ = 1,47755 Lw
1 Euro = 1,95583 Lw (Festkurs seit 5.7.1999)
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Bruttoinlandsprodukt (BIP; nom.; Mio. EUR)
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2010: 36.033, 1. Hj. 2011: 17.745
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BIP je Einwohner (EUR)
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2010: 4.786,8
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BIP-Wachstum (in %)
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2008: 6,2
2009: -5,5
2010: 0,2
2011: 2,5* (*Prognose des IWF)
2012: 3,0* (*Prognose des IWF)
2013: 3,7* (*Prognose des IWF)
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Inflationsrate (in %)
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2008: 6,4
2009: 0,6
2010: 4,5
2011: 2,9
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Durchschnittslohn (Euro/Monat, brutto)
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2010: 331,3, 1. Hj. 2011: 350,5
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(Quelle: Germany Trade and Invest, "Wirtschaftsdaten kompakt: Bulgarien", November 2011)
Außenhandel
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Deutsche Einfuhr aus Bulgarien (2010): 47
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1.738 Mio. Euro (+26 %)
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Deutsche Ausfuhr nach Bulgarien (2010): 47
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2.196 Mio. Euro (+13 %)
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(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Außenhandelspraxis
Keine Hermesdeckungen für Lieferungen im Kurzfristgeschäft
Mit dem Beitritt zur europäischen Union zum 1. Januar 2007 sind Risiken für Lieferungen im Kurzfristgeschäft nach Rumänien und Bulgarien "marktfähig" geworden. Das bedeutet, dass die Absicherungen nur noch über private Kreditversicherer und nicht mehr über die staatlichen Hermesdeckungen möglich sind. Laufende Verträge in der Sammeldeckung (Ausfuhrpauschalgewährleistungen), die Rumänien und Bulgarien beinhalten, gelten bis zum Vertragsende. Für Lieferungen im Investitionsgüterbereich mit Kreditlaufzeiten von mehr als 24 Monaten kann staatlicher Deckungsschutz weiter übernommen werden. >>Nähere Infos im AGA-Portal
EU-Beitritt - Änderung für Versandverfahren
Bulgarien ist gemeinsam mit Rumänien zum 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten. Dadurch ergeben sich u.a. notwendige Änderungen im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen/gemeinsamen EG-Versandverfahren. Rumänien war bereits zum 1. Januar 2006 den entsprechenden Übereinkommen beigetreten, so dass die nunmehr erforderlichen Anpassungen vor allem aufgrund des Beitritts Bulgariens notwendig werden. Die gem. Art. 342 Abs. 1 Zollkodex-DVO vom Hauptverpflichteten geleisteten Sicherheiten sind in der gesamten Gemeinschaft gültig. Dies bedeutet, dass Wirtschaftsbeteiligte rechtzeitig ihre Bürgschaftsurkunden (Gesamt- oder/und Einzelbürgschaft), Bürgschaftsbescheinigungen für die Gesamtbürgschaft (TC31) bzw. Bescheinigungen über die Befreiung von der Sicherheitsleistung (TC33) auf die neuen Mitgliedstaaten erweitern lassen müssen. Gemäß einem ersten Entwurf zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren können die in Rede stehenden Vordrucke noch bis zum 31. Dezember 2007 weiter verwendet werden, sofern eine entsprechende Zusatzerklärung des Bürgen für Rumänien und Bulgarien unter Benennung des Zustellungsbevollmächtigten bei der Stelle der Bürgschaftsleistung abgegeben wird. In den Bürgschaftsbescheinigungen für die Gesamtbürgschaft ist der Ergänzung ein Dienststempelabdruck hinzuzufügen. Einzelsicherheitstitel (Voucher) müssen in allen Vertragsparteien gelten. Deshalb muss der ausgebende Bürge den geographischen Geltungsbereich vor dem 1. Januar 2007 auf Bulgarien ausdehnen. Für Rumänien war dies bereits zum 1. Januar 2006 zu veranlassen. Anderenfalls müssen die sich im Verkehr befindlichen Voucher zurückgezogen werden. Der Beitritt bedeutet auch, dass Bulgarien ab dem 1. Januar 2007, Rumänien bereits seit dem 1. Januar 2006, am gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren mit NCTS als Standardverfahren teilnimmt.
Publikationen
Die DIHK-Publikation "Bulgarien – Daten und Fakten" bietet interessierten Unternehmern einen guten Überblick über die politischen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bulgarien.
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Faxnummer (0 22 25) 8 89 35 95,
E-Mail: bestellservice@verlag.dihk.de,
oder auf der DIHK-Website in der Rubrik "Publikationen".
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Ausgewählte Ansprechpartner und Vertretungen
Botschaft / Konsulat:
Die Anschriften und weitere Informationen finden Sie auf der Länderseite Bulgarien des Auswärtigen Amtes.
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Eckenheimer Landstr. 101
60318 Frankfurt
Tel.: 069 29 52 84
Fax: 069 29 52 86
E-Mail: d.slavov@mee-government.bg
Agentur für deutsch-bulgarische
Kultur- und Wirtschaftsförderung GmbH
Zum Wintersberg 44
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Tel.: 0228 25 20 61
Fax: 0228 25 20 63
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