Kann eine eGBR ins Handelsregister umgetragen werden?

Im Rahmen eines identitätswahrenden Statuswechsels einer eGbR ist ein Wechsel zwischen Handels- und Gesellschaftsregister in beide Richtungen möglich. Dies erfolgt gem. § 707c BGB durch Antrag auf „Umtragung“. Ein Statuswechsel ist bei demjenigen Register anzumelden, in welchem die Gesellschaft bereits eingetragen ist. Eine weitere Anmeldung beim aufnehmenden Register ist nicht erforderlich.