Ist eine Lieferung in einen Staat, der nicht der EU angehört (Drittland), von der Umsatzsteuer befreit?

Damit eine Lieferung von Deutschland in einen Staat, der nicht der EU angehört (Drittland), von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Welche dies im Einzelnen sind, hängt davon ab, wer den Transport der gelieferten Ware in das Drittlandsgebiet durchgeführt bzw. veranlasst hat. Das heißt, wer die gelieferte Ware in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat.
Kann der Lieferant das Vorliegen der Voraussetzungen beleg- und buchmäßig nachweisen, liegt eine Ausfuhrlieferung vor, die in Deutschland umsatzsteuerfrei ist. Der Lieferant stellt dann eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer mit dem Hinweis „umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung“ aus.