Anschriften und Informationen über Schlichtungsstellen/Schlichtungseinrichtungen

Anschriften:


in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Tel. 069 / 2197 - 1311, Fax. - 1487
Börsenplatz 2-4
60313 Frankfurt

ICSID-Schiedsgericht im FIAC Frankfurt International Arbitration Center
Tel. 069 / 2197 - 1311, Fax. - 1487
Börsenplatz 2-4
60313 Frankfurt

Schiedsgericht der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Tel. 069 / 2197 - 1311, Fax. - 1487
Börsenplatz 2-4
60313 Frankfurt

Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Tel. 069 / 2197 - 1311, Fax. - 1487
Börsenplatz 2-4
60313 Frankfurt


Schiedsämter der hessischen Gemeinden (ca. 730, erreichbar über die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung)



Gütestelle bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Tel. 069 / 170098 - 01, Fax - 50
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Bei der EU gelistete verschiedene Deutsche Schlichtungsstellen:

Schlichtung im Postwesen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel. 030 22480-500

Schlichtungsstelle für Telekommunikation
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: +49(0)228 14-0
Fax: +49(0)228 14-8872
poststelle@bnetza.de

Schlichtungsausschuss bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen 
Tel. 0611 / 1738 -0, Fax. 0611/ 1738 -40
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank 
für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit
dem Überweisungsverkehr und dem Missbrauch von Zahlungskarten oder deren Daten
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt a. M.
Tel. 069 / 2388 - 1907, Fax: 069 / 2388 - 1919

Bundesverband deutscher Banken e. V.
Ombudsmannverfahren -
Tel. 030 / 1663 - 3161, Fax. - 1399
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
 
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Kundenbeschwerdestelle
Telefon (0 30) 81 92-2 95
Telefax (0 30) 81 92-2 99
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Email: ombudsmann@voeb.de
 
Telefon: (030) 2021-0, Fax: (030) 2021-1900
Schellingstraße 4
10785 Berlin

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
Schlichtungsstelle -
Tel. 0361 / 2221 - 00, Fax - 260
Bonifaciusstraße 15
99084 Erfurt

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
 
Schlichtung bei der Handwerkskammer Rhein-Main
in Frankfurt:
Bockenheimer Landstraße 21
60325 Frankfurt
Tel.: 069 97172-0
oder in Darmstadt:
Hindenburgstraße 1
64295 Darmstadt
Tel.: 069 97172-0

Bau-Schlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Rhein-Main
Tel. 069 / 95809 - 0, Fax. - 233
Emil-von-Behring-Straße 5
60439 Frankfurt am Main

Schiedsstelle des Kfz-Handwerks und Gebrauchtwagenhandels
Tel. 069 / 763254, Fax. 764973
Heerstraße 149
60488 Frankfurt am Main

 
Schiedsstelle der Innung Hessen
Offenbacher Straße 24
63165 Mühlheim
Tel.: 06108 991770

Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI
Schöne Aussicht 30
61348 Bad Homburg
Tel. 06172 / 9209-30
Fax: 06172 / 9209-33


 

Informationen zu SCHLICHTUNGSSTELLEN

-Einrichtungen und Organisationen der außergerichtlichen Streitbeilegung, die für IHK-Mitglieder interessant sein können-

1. Einrichtungen der IHK Frankfurt:
Frankfurt International Arbitration Center (FIAC)

Das Frankfurt International Arbitration Center (FIAC) stellt Räumlichkeiten, Facilities und Dienstleistungen für die Durchführung von Verfahren aller nationaler und internationaler Schiedsgerichtsordnungen (z.B. DIS, ICC, ICSID) oder adhoc-Verfahren (eigenständige Vereinbarung unabhängig von einer Schiedsgerichts- oder Schlichtungsorganisation) sowie Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (Schlichtung, Mediation) zur Verfügung. Es wurde auf Initiative der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main gegründet und befindet sich im Gebäude der IHK.

Schiedsgericht der IHK Frankfurt

Die Schiedsgerichtsordnung der IHK Frankfurt verweist auf die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), Bonn. Die Verfahren werden - unter Berücksichtigung des Schiedsortes Frankfurt - von der DIS administriert. Das Schiedsgericht trifft an Stelle des staatlichen Gerichts als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung.

Auf Wunsch der Parteien benennt die IHK Frankfurt auch Schiedsrichter für alle Verfahrenstypen.

ICSID-Schiedsgericht im FIAC Frankfurt International Arbitration Center

Das International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) ist die von der Weltbank organisierte Schiedsgerichtsorganisation zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und ausländischen Investoren. Es bietet Mitgliedstaaten und privaten Investoren, die aus ICSID-Mitgliedstaaten kommen, die Möglichkeit, Streitigkeiten aus internationalen Investitionsprojekten im Wege eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens beizulegen.

Die Parteien können seit 2005 das FIAC als Ort für die Durchführung von ICSID-Verfahren wählen.

Die in einem ICSID-Schiedsverfahren getroffenen Entscheidungen sind vollstreckbar. Jeder Mitgliedstaat der ICSID-Konvention hat einen Schiedsspruch wie ein rechtkräftiges Urteil der eigenen Gerichte durchzusetzen.

Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten der IHK Frankfurt am Main und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Die Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten betreiben die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und die IHK Frankfurt am Main gemeinsam. Der Gegenstand der Schlichtung muss die gewerbliche Tätigkeit der Parteien oder gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten betreffen. Wenigstens eine Partei muss Mitglied einer deutschen IHK sein oder von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Beide Parteien müssen mit der Anrufung der Schlichtungsstelle einverstanden sein, da die Teilnahme am Schlichtungsverfahren freiwillig ist. Häufig erfolgt diese Einigung schon bei Vertragsschluss (Schlichtungsklausel); sie kann aber auch später erfolgen. Das Verfahren wird in der Regel von einem Schlichter durchgeführt; Verfahren mit drei Schlichtern sind möglich. Die Gebühr der Schlichtungsstelle liegt je nach Streitwert zwischen 100,00 und 500,00 Euro. Jeder Schlichter erhält ein Stundenhonorar nach einer Staffelung gemäß der Verfahrensordnung (Einzelschlichter und Vorsitzende mindestens 150,00 Euro pro Stunde).

Eine Einigung im Schlichtungsverfahren wirkt nicht wie ein Gerichtsurteil und kann nicht im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Wenn beide Parteien von Rechtsanwälten vertreten werden, kann ein abgeschlossener außergerichtlicher Vergleich als „Anwaltsvergleichs“ vollstreckt werden.

Auf Wunsch der Parteien benennt die IHK Frankfurt auch Schlichter oder Mediatoren für alle Verfahrensarten.

Weitere Informationen:

2. andere Schlichtungsorganisationen:

Schiedsämter der Gemeinden / Gütestelle Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main

In bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und bei Differenzen wegen einer Verletzung der persönlichen Ehre ist es zwingend vorgeschrieben, vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Anderenfalls ist eine Klage bei Gericht zwischen in Hessen ansässigen Parteien unzulässig. In Hessen sind u.a. sowohl die Schiedsämter der Gemeinden (erreichbar über die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung) als auch die Gütestelle bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main für diese außergerichtliche Streitbeilegung zuständig. In allen Amtsgerichtsbezirken sind als Schlichter ausgebildete Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer ortsnah tätig.
Natürlich können die Schiedsämter der Gemeinden und die anwaltlichen Schlichter auch in anderen Fällen freiwillig angerufen werden. Die Verfahrensgebühr der Schiedsämter beträgt ca. 70,00 Euro und die der Rechtsanwaltskammer 100,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und anfallender Ladungskosten.
Auf Wunsch der Parteien kann ein vollstreckbarer Vergleich geschlossen werden.

Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern kann auch die Schlichtungsabteilung der Rechtsanwaltskammer beauftragt werden.

Schlichtungsstelle für Telekommunikation, Bundesnetzagentur

Im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vermittelt die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur in Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsunternehmen (z.B. Beschwerden beim Anbieterwechsel, über Verbindungsentgelte und Rechnungsbeanstandungen (auch hinsichtlich Datenverbindungen)). Beide Parteien nehmen freiwillig an diesem Verfahren teil. Die Schlichtungsstelle, die mit Bediensteten der Bundesnetzagentur besetzt ist, entwickelt aus den Vorträgen der Parteien einen Vorschlag, der auf einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Forderungen der Verfahrensbeteiligten abzielt.
Die Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens sind nicht vollstreckbar. Das Schlichtungsverfahren wird in der Regel als schriftliches Verfahren durchgeführt (per Brief oder im Online-Verfahren). Die Verfahrensgebühr beträgt mindestens 25,00 Euro und richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.

Schlichtungsausschuss bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Der Schlichtungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen kann beauftragt werden, wenn sich aus der Berufsausübung von Mitgliedern der Architektenkammer Streitigkeiten zwischen diesen untereinander oder mit Dritten (privaten und öffentlichen Auftraggebern oder anderen Planern) ergeben. Die Gebühr beträgt bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten entsprechend Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache bis zu 1.500,00 Euro, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten pauschal 400,00 Euro sowie zusätzlich Gebühren nach der Höhe des Streitgegenstandes.

Schlichtungsstelle Deutsche Bundesbank

Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank dient der außergerichtlichen Streitbeilegung von Beschwerden seitens der Privat- und Geschäftskunden im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen über Zahlungsdienstleister, wie zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen und dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Die Beschwerde hat schriftlich (per E-Mail oder Fax ausreichend) zu erfolgen. Die Schlichtungsentscheidung hat für beide Parteien keine bindende Wirkung und kann somit nicht vollstreckt werden. Innerhalb von sechs Wochen haben die Parteien mitzuteilen, ob sie den Schlichterspruch akzeptieren oder nicht. Das Recht der Parteien, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt. Das Verfahren ist für den Kunden kostenfrei.


Bundesverband deutscher Banken e.V., Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) (Ombudsmannverfahren)

Die Ombudsmänner der Kreditinstitute sind als Schlichter ausschließlich für die Unternehmen zuständig, die dem entsprechenden Verband angehören. Das Verfahren des BVR steht neben Verbrauchern auch Firmen und Selbständigen offen, beim Bankenverband und VÖB nur bei Streitigkeiten, die in den Anwendungsbereich der Vorschriften über Zahlungsdienste fallen. Das Ombudsmannverfahren ist für die Kunden kostenlos. Der Schlichterspruch hat keine Bindungswirkung; der Weg zu den Gerichten steht weiterhin offen. Die privaten Banken haben sich allerdings verpflichtet, Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 5.000,00 Euro verbindlich zu akzeptieren.

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen

Die Schlichtungsstelle kann bei Beanstandungen im Rahmen der privaten oder beruflichen Geschäftsverbindungen mit einer Sparkasse in Hessen oder Thüringen eingeschaltet werden. Bei Beschwerden, die grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU betreffen, kann auf Kundenwunsch alternativ zum Schlichtungsverfahren der Bundesbank die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Das Verfahren ist für Sparkassenkunden kostenlos. Die Sparkassen sind an den Schlichterspruch bis zu einem Streitwert von 5.112,92 Euro (10.000,00 DM) gebunden. Für den Kunden besteht keine Bindungswirkung.

Versicherungsombudsmann e.V.

Das Ombudsmannverfahren beschäftigt sich mit Beschwerden zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen ebenso wie mit Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Auch die Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu seinem Aufgabenbereich (außer Krankenversicherungen). Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sich dem Ombudsmannverfahren angeschlossene Versicherungsunternehmen geltend macht. Das Ombudsmannverfahren steht hauptsächlich Verbrauchern und auch Kleingewerbetreibenden zur Verfügung. Es ist bis zu einem Beschwerdewert von 80.000,00 Euro möglich und für Verbraucher kostenlos. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist nicht verbindlich. Das Unternehmen ist jedoch bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000,00 Euro an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden. Darüber hinaus spricht er lediglich eine Empfehlung aus.

Streitschlichtung durch die Handwerkskammer Rhein-Main

Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammern zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und deren Kunden zu vermitteln. Das Schlichtungsverfahren bei der Handwerkskammer Rhein-Main ist gebührenfrei. Der Antrag auf Streitschlichtung ist im Regelfall schriftlich bei einer der Hauptverwaltungen der Handwerkskammer Rhein-Main in Frankfurt oder in Darmstadt zu stellen.

Bau-Schlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Rhein-Main

Die Bau-Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Rhein-Main ist für die Streitbeilegung zwischen Bauherren und den am Bau beteiligten Unternehmen oder Architekten zuständig. Die Bau-Schlichtungsstelle kann nur von beiden Parteien gemeinsam beauftragt werden. Viele Verträge enthalten eine Schlichtungsklausel für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Die Einschaltung der Schlichtungsstelle kann aber auch vereinbart werden, wenn der Streit bereits entstanden ist. Statt eines Schlichtungsverfahrens können die Parteien die Schlichtungsstelle ebenso als Schiedsgericht einsetzen. Dann wirkt die Entscheidung wie ein Gerichtsurteil verbindlich. Dem Vorsitzenden der Schlichtungsstelle werden je nach Streitfall bestimmte Sachverständige als Fachbeisitzer beigeordnet. Die Kosten für die Schlichter ergeben sich aus der Gebührenordnung.

Schiedsstelle der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis

Die Schiedsstelle der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis ist zuständig für die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Kunden und Mitgliedern mit Sitz im Bereich der angeschlossenen Innungen Frankfurt am Main, Main-Taunus-Kreis, Hanau, Hochtaunuskreis und Groß-Gerau. Die Schiedsstelle schlichtet bei Streitigkeiten aus Kfz-Reparaturen sowie aus dem Verkauf gebrauchter Pkw und sonstiger Kraftfahrzeuge bis zu 2 Tonnen Nutzlast. Die Beauftragung der Schiedsstelle hat durch einen schriftlichen Antrag zu erfolgen. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gegenpartei. Der Rechtsweg wird durch die Entscheidung der Schiedsstelle nicht ausgeschlossen, jedoch sind die Parteien an die getroffene Tatsachenfeststellung gebunden.

Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) stellt ein Instrumentarium zur Verfügung, Streitigkeiten mit Bezügen zur Informations- und Kommunikationstechnik im Wege der Mediation, Schlichtung und ggf. eines Schiedsverfahrens auf der Grundlage der Schlichtungsordnung beizulegen. Die Schlichtungsordnung steht für nationale und grenzüberschreitende Streitigkeiten zur Verfügung. Das Schlichterteam besteht in der Regel aus zwei Schlichtern, je einem Juristen und einem EDV-Sachverständigen. Die Kosten bestimmen sich nach Komplexität des Streitgegenstandes, wirtschaftlicher Bedeutung sowie der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Verein zur Förderung der alternativen Streitschlichtung im Reiserecht

Der Verein zur Förderung der alternativen Streitschlichtung im Reiserecht ist eine grenz-überschreitende Schlichtungsstelle für Online-Reisen, wenn die Abwicklung der Buchung oder die Reise selbst Anlass zu einer Beschwerde gibt. An die Schlichtungsstelle können sich deutsche und europäische Reisende wenden, wenn die Reise im Internet gebucht wurde und der Reiseanbieter Mitglied oder Teilnehmer der Reiseschiedsstelle ist. Gegenstand der Meinungsverschiedenheit muss eine tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Online-Buchung der Reise sein. Die Inanspruchnahme der Reiseschiedsstelle ist für den Reisenden kostenlos mit Ausnahme der anfallenden eigenen Auslagen.

Ingenieurkammer Hessen (Sitz in Wiesbaden)

Bei der Ingenieurkammer Hessen wurde ein Schlichtungsausschuss zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder diesen und Dritten ergeben, gebildet. Der Schlichtungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Für das Schlichtungsverfahren werden Kosten nach der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer erhoben.

Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung (Clearingstelle Deutschland)

Die Clearingstelle Deutschland als deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung unterstützt Verbraucher dabei, grenzüberschreitende Konflikte im EU-Ausland mit Vertragspartnern (Händler oder Dienstleister) außergerichtlich beizulegen. Mit Ausnahme der eigenen Auslagen (Porto etc.) entstehen dem Verbraucher keine Kosten.