FAQ zur IHK-Wahl 2024

Die IHK-Wahl ist eine kombinierte Wahl. Das heißt, die Wahl findet als Briefwahl und zusätzlich in elektronischer Form - also online - statt. Selbstverständlich kann aber nur einmal gewählt werden. Für den Fall, dass die Stimme in der elektronischen Form und per Briefwahl abgegeben wird, zählt die elektronische Stimme.
Die Mitgliedsunternehmen wählen in gleicher, allgemeiner, unmittelbar, geheimer und freier Wahl aus ihrer Mitte für jeweils fünf Jahre die Mitglieder der IHK-Vollversammlung. Die laufende Amtsperiode endet am 31. März 2024. Die amtierende Vollversammlung bleibt jedoch bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Vollversammlung im Amt. Mit den anstehenden Wahlen wird die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main für die Legislaturperiode bis Ende März 2029 bestimmt.
Wer ist wählbar? Wie wird gewählt? Wer darf wählen? Die Wahlordnung der IHK Frankfurt am Main (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) regelt die Details zur Wahl der Vollversammlungsmitglieder.

Wer ist wählbar?

Wählbar zur IHK-Vollversammlung sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und die entweder als wahlberechtigtes IHK-Mitglied selbst ein Gewerbe betreiben oder gesetzliche Vertretungsberechtigte eines wahlberechtigten Mitgliedsunternehmens sind. Wählbar sind auch in das Handelsregister eingetragene Prokuristen oder unter besonderen Voraussetzungen auch sogenannte besonders bestellte Bevollmächtigte. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich allerdings nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist eine Person in verschiedenen Wahlgruppen wählbar, kann sie dennoch nur einmal kandidieren. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu begleiten und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

Was ist ein besonders bestellter Bevollmächtigter?

Als besonders bestellter Bevollmächtigter darf nur kandidieren, wer von einem Unternehmen bevollmächtigt ist, für die IHK-Wahl zu kandidieren und weitgehende Vertretungsrechte für das Unternehmen innehat. Diese müssen mit einer hervorgehobenen und unternehmerischen Verantwortung beinhaltenden Stellung bei dem IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevollmächtigung erteilt hat, oder mit einer Position, kraft derer sie die Geschäftstätigkeit des IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevollmächtigung erteilt hat, maßgeblich prägen, einhergehen.
Will jemand als besonders bestellter Bevollmächtigter kandidieren, muss er dem Wahlausschuss zur Darlegung der Voraussetzungen für die Anerkennung als besonders bestellter Bevollmächtigter eine Erklärung nach dem Muster der Anlage zu § 5 Abs. 2 WahlO vorlegen sowie die Sachverhalte zur Ausfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweisen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen, die in der Wählerliste eingetragen sind oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist nachweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe entstanden ist (neue IHK-Zugehörige). Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe, der das jeweilige Unternehmen angehört. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, so lange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

Wer darf das Wahlrecht ausüben?

 Personen, die als Gewerbetreibende ein Gewerbe angemeldet haben oder im Handelsregister als Einzelkaufmann eingetragen sind, üben ihr Wahlrecht selbst aus. Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und bei nichtrechtsfähigen Personenmehrheiten muss das Wahlrecht durch eine Person ausgeübt werden, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann außerdem durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Für IHK-Zugehörige, deren Sitz nicht im Bezirk der IHK Frankfurt am Main gelegen ist, kann das Wahlrecht auch von einem Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Das gilt jedoch nur, soweit nicht eine im Bezirk der IHK Frankfurt am Main gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird. In begründeten Einzelfällen kann der Wahlausschuss auch darüber hinaus eine Wahlbevollmächtigung durch Beschluss zulassen.

Was sind Wahlgruppen?

Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft des IHK-Bezirks Frankfurt am Main abbilden, in der die Besonderheiten des Kammerbezirks und die wirtschaftliche Bedeutung der verschiedenen Gewerbegruppen zum Ausdruck kommen. Zu diesem Zweck sind die verschiedenen Gewerbezweige in Wahlgruppen aufgeteilt und die durch die Wahl zu besetzenden Vollversammlungssitze auf diese - unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung - zu verteilen. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe, der das jeweilige wahlberechtigte Unternehmen angehört.

Welche Wahlgruppen mit wie vielen Sitzen gibt es?

Wahlgruppen
Sitze
01 - Industrie
11
02 - Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter und -makler
 5
03 - Einzelhandel
 7
04 - Kreditinstitute und Wertpapierbörse
10
05 - Versicherungen
 1
06 - Finanzdienstleistungen
 9
07 - Verkehr
 6
08 - Tourismus-, Freizeit- und Gesundheitswirtschaft
 9 
09 - Medien, Information und Kommunikation
 8
 10 - Bau- und Immobilienwirtschaft
 9
11 - Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie sonstige Dienstleistungen
12
12 - Bildungswirtschaft
 2

Wie kann ich feststellen, zu welcher Wahlgruppe ich bzw. mein Unternehmen gehört?

Die IHK stellt nach den Vorgaben des Wahlausschusses getrennt nach Wahlgruppen Listen der Wahlberechtigen auf (Wählerlisten). Die Wählerlisten können in der Zeit vom 22. August – 28. August 2023 durch die Wahlberechtigen oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe. 
Anhand der Wählerliste können Sie feststellen, welcher Wahlgruppe Sie bzw. Ihr Unternehmen zugeordnet ist. 

Kann ich mich bzw. mein Unternehmen einer anderen Wahlgruppe zuordnen lassen?

Die Wählerlisten werden nach den Vorgaben des Wahlausschusses aufgestellt und werden für die Dauer von einer Woche zur Einsichtnahme ausgelegt. Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung sind binnen einer Woche nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme einzureichen, also vom 29. August – 4. September 2023. Einsprüche müssen schriftlich gegenüber dem Wahlausschuss erfolgen. Wählen darf nur, wer auf der Wählerliste steht oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe entstanden ist (neue IHK-Zugehörige).
Näheres entnehmen Sie bitte der 1. Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 17. Juli 2023. 
 

Wie wird man Kandidat?

Jeder Wahlberechtigte kann in der Zeit vom 5. September bis 25. September 2023 schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einreichen. Zulässig ist auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Bewerber können nur für die Wahlgruppe vorgeschlagen werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Möglich ist auch der Selbstvorschlag. Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit ausschließen. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung. 
Musterformulare für Wahlvorschläge stehen rechtzeitig ab Anfang September auf der Homepage der IHK zur Verfügung oder können auch bei der IHK angefragt werden.

Wie erfahre ich, wer für die Vollversammlung kandidiert?

Der von der Vollversammlung gewählte Wahlausschuss macht voraussichtlich nach seiner 2. Sitzung Mitte Oktober alle Kandidaten auf der IHK-Website bekannt. Außerdem erhalten die wahlberechtigten Unternehmen mit den Wahlunterlagen, die ab dem 18. Januar 2024 verschickt werden, einen Kandidatenflyer mit Informationen zu den Kandidaten, die sich in ihrer Wahlgruppe zur Wahl stellen.

Wie wird gewählt?

Die IHK-Zugehörigen wählen für die Dauer von fünf Jahren 89 Mitglieder der Vollversammlung. Die Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) regelt die Details zur Wahl der Vollversammlung. Die Wahl der IHK-Vollversammlung ist eine kombinierte Wahl. Das heißt, neben der Briefwahl besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Dabei wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen in ihrer Wahlgruppe die in der Wahlordnung festgelegte Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung. Jedes wahlberechtigte Mitglied hat so viele Stimmen, wie es Sitze in seiner Wahlgruppe gibt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen werden rechtzeitig durch die IHK versandt. Sie bestehen aus dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag, dem Wahlschein und dem Rücksendeumschlag.


 Und so geht's:


  • Auf dem Stimmzettel den oder die Kandidaten Ihrer Wahl ankreuzen. Beachten Sie dabei die Höchstzahl der Stimmen. Kumulieren (mehrere Stimmen an einen Kandidaten vergeben), Streichungen oder Veränderungen am Stimmzettel wie Zusätze oder Vorbehalte machen diesen ungültig.
  • Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
  • Wahlschein vollständig ausfüllen und mit Unterschrift versehen.
  • Folgende Unterlagen in den Rücksendeumschlag stecken:
    1. Den verschlossenen Stimmzettelumschlag mit dem sich darin befindlichen Stimmzettel und
    2. den ausgefüllten Wahlschein.
  • Verschlossenen Rücksendeumschlag so rechtzeitig an den Wahlausschuss abschicken oder bei der IHK Frankfurt am Main (Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main) abgeben, dass er rechtzeitig bis zum Ende der Wahlfrist bis 20. Februar 2024, 12:00 Uhr eingeht.

Wie funktioniert die Online-Wahl?

Die Zugangsdaten zur Online-Wahl erhalten die Wahlberechtigten zusammen mit den Briefwahlunterlagen. Das Wahlportal kann ausschließlich über den aufgedruckten QR-Code oder durch Eingabe des ebenfalls aufgedruckten Links erreicht werden. Online gewählt werden kann grundsätzlich mit jedem webfähigen Endgerät (PC, Laptop, Smartphone, oder Tablet). 
Die Online-Stimmabgabe erfolgt in 4 Schritten:
 
  1. Anmeldung: Eingabe der Zugangsdaten/ TAN-Verfahren
    Auf der Startseite des Wahlportals werden zunächst Sicherheitshinweise zum Schutz des verwendeten Endgeräts vor Eingriffen Dritter erteilt. Nach Bestätigung der Sicherheitshinweise öffnet sich das Fenster zur Eingabe der Zugangsdaten. Bei Verwendung des übermittelten QR-Codes sind die Login-Daten bereits vorausgefüllt.
    Nach der Eingabe von Login und Passwort erfolgen auf der nächsten Seite Hinweise zur Wahlausübungsberechtigung entsprechend § 4 WahlO. Auf dieser Seite müssen Sie bestätigen, dass Sie gem. den Bestimmungen der Wahlordnung berechtigt sind, für Ihr Unternehmen zu wählen.
    Anschließend werden Sie aufgefordert, eine Handy-Nummer anzugeben. An diese Mobilfunknummer erhalten Sie vom Wahlsystem eine TAN-Nummer, die dann im Wahlsystem eingegeben werden muss, um die Registrierung im Wahl-Portal abzuschließen.
  2. Online-Stimmabgabe
    Nach erfolgreicher Registrierung im Wahl-Portal wird der Stimmzettel angezeigt und Sie können abstimmen. Per Mausklick verteilen Sie Ihre verfügbaren Stimmen – höchstens so viele wie in der jeweiligen Wahlgruppe zu wählen sind. Auch online haben Sie die Möglichkeit „ungültig“ abzustimmen, das heißt keine oder zu viele Stimmen abzugeben.
  3. Überprüfung der Stimmabgabe
    Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels wird Ihnen dieser zur Überprüfung noch einmal angezeigt. Sie erhalten einen Hinweis, ob Ihre Stimme als gültig und ungültig gewertet wird. Über den Button „Korrigieren“ können Sie Ihre Auswahl ändern
  4. Abschluss der Stimmabgabe
    Um den Wahlvorgang abzuschließen, klicken Sie bitte auf „Endgültige abstimmen“. Erst dann wird Ihr Stimmzettel übertragen und Sie erhalten einen Hinweis, dass Ihre Stimmabgabe erfolgreich war. Die verwendeten Zugangsdaten können nicht erneut genutzt werden und Ihr Stimmzettel wird anonymisiert in der digitalen Wahlurne abgelegt. Sollten Sie für mehrere Unternehmen wahlausübungsberechtigt sein, können Sie über einen Link erneut auf die Startseite des Wahlportals gelangen und sich mit den Zugangsdaten für ein weiteres Unternehmen beim Wahl-Portal anmelden.
 
Selbstverständlich wird das Wahlgeheimnis auch bei der Online-Wahl gewahrt. Nach Ihrer Anmeldung am Online-Wahlsystem wird aus Ihren Zugangsdaten ein sogenanntes anonymes Token generiert, das keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Ihre Stimmabgabe erfolgt dann anhand dieses Tokens, die Zugangsdaten werden nicht weiter übertragen. Nach Ihrer Stimmabgabe wird das Token wieder gelöscht und das Wählerverzeichnis erhält lediglich eine Information, dass für Ihre Daten kein neues Token generiert werden darf. So weiß das Wählerverzeichnis, dass Sie zwar an der Wahl teilgenommen haben, allerdings nicht wie Ihre Wahlentscheidung ausgefallen ist.
 
Die IHK Frankfurt am Main nutzt das Wahlsystem der WVD Dialog Marketing GmbH, das die Anforderungen aus dem Common Criteria Schutzprofil für Basissatz von Sicherheitsanforderungen an Online-Wahlprodukte des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-CC-PP-0037) erfüllt.

Wo erfahre ich, wer in die IHK-Vollversammlung gewählt worden ist?

Nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest und macht die Namen der Gewählten auf der Homepage der IHK Frankfurt bekannt.

Muss ich wählen?


Aus dem Grundsatz der Wahlfreiheit folgt, dass jeder Wähler frei entscheiden kann, ob er von seinem Wahlrecht Gebrauch macht oder nicht und wen er wählt oder nicht. Natürlich ist es wünschenswert, wenn die Wirtschaft von ihrem Wahlrecht Gebrauch macht und so die Position ihres Parlaments gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit stärkt.