Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bemüht sich, ihre Internetseite www.frankfurt-main.ihk.de und die entsprechenden mobilen Inhalte barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Rechtsgrundlagen sind das Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in deren jeweils gültigen Fassung.
Als IHK Frankfurt am Main nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Frankfurt am Main zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst:
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen, wobei der Umfang und die Dauer der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der IHK Frankfurt am Main wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.
Die Website der IHK Frankfurt am Main und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind technisch wie inhaltlich weitgehend mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar, aber bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 Absatz 2 und 4 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Und wir bemühen uns, um eine stetige Verbesserung unseres Auftritts.
So finden unter anderem fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen sowie Korrekturen vereinzelter Formatierungsfehler statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (z.B. Ausbildungsordnungen, PDFs der IHK-Organisation).
Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert bzw. mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. Oktober 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite aufgefallen? Dann informieren Sie uns bitte.
Gerne können Sie unser Feedbackformular nutzen oder sich direkt an den nebenstehenden Kontakt wenden. Bitte wenden Sie sich auch gerne bei Fragen an uns.

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die hessische Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik wenden und ein Durchsetzungsverfahren beantragen. Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens holt die Durchsetzungsstelle eine Stellungnahme der betroffenen öffentlichen Stelle ein und kann Maßnahmen anregen, die zur Beseitigung bestehender Barrieren beitragen.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgender Adresse:
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
LBIT@rpgi.hessen.de
https://lbit.hessen.de/


Marktüberwachungsbehörde nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Soweit von uns angebotene Dienstleistungen dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterfallen, ist für deren Marktüberwachung folgende Stelle zuständig:

MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Tel.: 0391 567 6970