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Bau- und Immobilienwirtschaft aktuell

Für Immobilienverwalterinnen und -verwalter gilt die Weiterbildungspflicht auch in Zukunft, während sie für Immobilienmaklerinnen und -makler gestrichen wird. Das ist ein Ergebnis der Beratungen zum Bürokratierückbaugesetz im federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie. Vergangene Woche hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Zum Abschluss muss sich noch der Bundesrat damit befassen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (Baugesetzbuch-Upgrade) beschlossen. Ziel ist unter anderem, Bauleitplanverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, den Wohnungsbau als vorrangiges öffentliches Interesse zu stärken sowie im Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Das Gesetz soll damit wichtige Impulse für schnelleren Wohnungsbau und mehr Investitionssicherheit in der Bau- und Immobilienwirtschaft setzen. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Das Bundeskabinett hat am 29.04.2026 den Entwurf für eine Reform des Wohn- und Geschäftsraummietrechts beschlossen. Die geplanten Änderungen sehen unter anderem strengere Vorgaben für Kurzzeitvermietungen, mehr Transparenz bei Möblierungszuschlägen sowie eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten vor. Zudem soll die sogenannte Schonfristzahlung künftig auch bei ordentlichen Kündigungen wegen Mietrückständen greifen. Auch im Gewerberaummietrecht sollen Belege zur Betriebskostenabrechnung künftig elektronisch bereitgestellt werden dürfen.

Die Koalitionsfraktionen haben ein Eckpunktepapier für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) vorgelegt und damit einen zentralen Meilenstein der aktuellen Wärmewende-Debatte gesetzt. Das Papier markiert einen Kurswechsel in der Gebäude- und Wärmepolitik – insbesondere durch die geplante Abschaffung der bislang geltenden 65-Regel für Heizungssysteme im bestehenden GEG. Die Koalition möchte bis Ostern einen Kabinettsbeschluss herbeiführen und das Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft setzen.

Das Bundeskabinett hat am 5.11.2025 den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau beschlossen. Kernpunkt für die Immobilienbranche: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter wird aufgehoben. Bislang mussten diese Berufsgruppen alle drei Jahre mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachweisen (§ 34c GewO, § 15b MaBV).

Der Bundestag hat am 9.10.2025 den sogenannten „Bau-Turbo“ verabschiedet – ein Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen, das den Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen soll. Eine Woche später, am 17.10.2025, folgte auch die Zustimmung des Bundesrats. Ziel der Neuregelung ist es, Hürden beim Bau neuer Wohnungen abzubauen und so schneller Wohnraum zu schaffen.

Der Hessische Landtag hat am 02.10.2025 nach der dritten Lesung des Gesetzentwurfs die Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) beschlossen. Ziel ist es, das Baurecht zu modernisieren und die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen. Unter anderem lassen sich Dachgeschosse künftig leichter ausbauen, Stellplatzpflichten werden in Großstädten reduziert und Ablösesätze begrenzt. Abbruchmaßnahmen sollen behördlich weniger aufwändig geregelt werden, und Bauanträge können künftig als genehmigt gelten, wenn innerhalb bestimmter Fristen keine Rückfragen gestellt werden. Zudem wird eine Innovationsklausel eingeführt, und im unbeplanten Innenbereich wird bei bestimmten Projekten künftig auf eine Baugenehmigung verzichtet.

Die KfW-Neubauförderung KNN (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) ist ein Förderprogramm der KfW für den Bau und Ersterwerb von klimafreundlichen und preisgünstigen Wohngebäuden in Deutschland. Seit dem 01.9.2025 gelten verbesserte Förderbedingungen. Eine Anpassung der Wohnflächenberechnung und des Baukostenvergleichswerts erleichtern die Projektumsetzung. Der Antrag wird bei einer Hausbank oder einem Finanzierungspartner der KfW gestellt, wobei maximale Kreditbeträge von 100.000 Euro pro Wohneinheit sowie zinsverbilligte Kredite mit langfristiger Zinssicherung angeboten werden.

Das Fokusthema der aktuellen Ausgabe des IHK WirtschaftsForums (08|09.2025) widmet sich der Immobilienwirtschaft. Die Titelstory beleuchtet zentrale Herausforderungen wie steigende Baukosten, den Fachkräftemangel und langwierige Genehmigungsprozesse. Im Mittelpunkt steht dabei ein zentrales Thema: Die Digitalisierung ist längst kein Zukunftsversprechen mehr – sie ist zur dringenden Notwendigkeit geworden. Ob digitale Zwillinge, BIM, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder automatisierte Genehmigungsverfahren – die Branche steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Anhand von Praxisbeispielen aus der Region werden konkrete Potenziale aufgezeigt.

Der Bund stellt ab sofort weitere 300 Millionen Euro für das KfW-Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) bereit. Seit dem Start des Programms Anfang 2023 habe die staatliche KfW-Bank auf diesem Weg den Bau von insgesamt knapp 100.000 neuen Wohnungen unterstützt. Wer die Anträge stellen kann und was gefördert wird erfahren Sie auf der Internetseite der KFW.

Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) legt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Die Verordnung ist am 07.01.2025 in Kraft getreten und ist ab dem 08.01.2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20.01.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 17.02.2025 in Kraft.

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat auf seiner Mitgliederversammlung das Positionspapier „Wohnraum schaffen“ verabschiedet. Die hessischen IHKs fordern die Politik und alle relevanten Akteurinnen und Akteure auf, schnell und effektiv Maßnahmen zur Sicherstellung von beziehbarem Wohnraum zu ergreifen. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Hessen zu stärken, Fachkräfte langfristig zu binden und die Lebensqualität für alle zu sichern.

Das aktuelle Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) beleuchtet die Wohnungsbedarfe in Deutschland und zeigt, dass in vielen Städten der Neubau hinter der wachsenden Nachfrage zurückbleibt. Für den IHK-Bezirk Frankfurt am Main verdeutlicht die Studie die Herausforderungen und künftigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt. Der Report steht als kostenfreier Download online zur Verfügung.