Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO
Das Bundeskabinett hat am 5.11.2025 den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau beschlossen.
Kernpunkt für die Immobilienbranche: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter wird aufgehoben. Bislang mussten diese Berufsgruppen alle drei Jahre mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachweisen (§ 34c GewO, § 15b MaBV).
Darüber hinaus entfällt die Dokumentation und Aufbewahrung von Weiterbildungsnachweisen. Die Bundesregierung setzt auf freiwillige Fortbildung und Eigenverantwortung durch die Berufsgruppen.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten und tritt nach Abschluss des Verfahrens in Kraft. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt bleiben die aktuellen Regelungen bestehen.
