Geldwäscheprävention: Newsletter des RP Darmstadt zu neuen EU-Vorgaben und aktuelle Informationen für Unternehmen
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat eine neue Ausgabe seines Newsletters zum Thema Geldwäsche veröffentlicht. Darin informiert das RP unter anderem über die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche (EU-AML-Verordnung), die ab dem 10.07.2027 gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Geldwäschegesetz maßgeblich. Außerdem gibt der Newsletter einen ersten Überblick über die künftigen Pflichten der betroffenen Unternehmen.
Darüber hinaus weist das RP auf eine Konsultation der europäischen Geldwäschebehörde (AMLA) hin. Unternehmen des Nichtfinanzsektors können sich noch bis zum 27.09.2026 an der Entwicklung neuer Risikostandards beteiligen.
Aktualisiert wurden außerdem die FATF-Länderliste, die sektorspezifische Risikoanalyse des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie Informationen und Hinweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zur Abgabe von Verdachtsmeldungen.
