Kabinett beschließt Mietrechtsänderung


Das Bundeskabinett hat am 29.04.2026 den Entwurf für eine Reform des Wohn- und Geschäftsraummietrechts beschlossen. Die geplanten Änderungen sehen unter anderem strengere Vorgaben für Kurzzeitvermietungen, mehr Transparenz bei Möblierungszuschlägen sowie eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten vor. Zudem soll die sogenannte Schonfristzahlung künftig auch bei ordentlichen Kündigungen wegen Mietrückständen greifen. Auch im Gewerberaummietrecht sollen Belege zur Betriebskostenabrechnung künftig elektronisch bereitgestellt werden dürfen.
Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren; Änderungen sind daher weiterhin möglich. Weitere Informationen finden Sie im Entwurf des Bundeskabinetts: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete