Weiterbildungspflicht nach § 34c entfällt für Maklerinnen und Makler
Für Immobilienverwalterinnen und -verwalter gilt die Weiterbildungspflicht auch in Zukunft, während sie für Immobilienmaklerinnen und -makler gestrichen wird. Das ist ein Ergebnis der Beratungen zum Bürokratierückbaugesetz im federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie. Vergangene Woche hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Zum Abschluss muss sich noch der Bundesrat damit befassen.
