Hausmeisterdienste
Wer sich mit einem Hausmeisterdienst selbstständig machen möchte oder bereits ein bestehendes Gewerbe erweitern will, steht oft vor der Frage: Welche Tätigkeiten darf ich ausüben – und wann benötige ich eine handwerkliche Qualifikation?
Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über rechtliche Grundlagen, notwendige Abgrenzungen und Hinweise zur Anmeldung.
Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über rechtliche Grundlagen, notwendige Abgrenzungen und Hinweise zur Anmeldung.
1. Allgemeine Grundlagen
In Deutschland gilt die Gewerbefreiheit. Das bedeutet: Grundsätzlich kann jede Person ein Gewerbe anmelden – unabhängig von ihrer Qualifikation. Für Hausmeisterdienste genügt in der Regel die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Kommune (§ 14 GewO).
Zu beachten: Einige Tätigkeiten im Rahmen eines Hausmeisterservice überschneiden sich mit zulassungspflichtigen handwerklichen Leistungen. Diese dürfen nur mit entsprechender Qualifikation ausgeübt werden. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder eine Betriebsuntersagung.
2. Was macht ein Hausmeisterdienst?
Hausmeisterinnen betreuen Immobilien im Auftrag von Eigentümerinnen, Verwaltungen oder Unternehmen. Ihre Hauptaufgaben:
- Kontrolle und Pflege der Immobilie: Sicherstellen von Sauberkeit und Funktionalität
- Durchführung kleinerer Reparaturen
- Bei größeren Schäden: Information an Hauseigentümerinnen oder Hausverwaltungen zur Beauftragung eines Fachbetriebs
Wichtig: Kleinere Instandsetzungen sind erlaubt – umfangreiche handwerkliche Arbeiten hingegen nur mit Eintragung bei der Handwerkskammer.
3. Hausmeistertätigkeiten – Was ist erlaubt?
Viele Tätigkeiten dürfen ohne Nachweis einer Qualifikation und ohne Registrierung bei der Handwerkskammer selbstständig ausgeführt werden.
| Aufsicht und Kontrolle |
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| Pflege |
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| Aufstellen und Montieren |
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| Instandsetzungen |
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4. Wo beginnt das Handwerk? – Abgrenzung erforderlich
Einige Leistungen erfordern eine handwerkliche Qualifikation, insbesondere bei umfangreicheren oder sicherheitsrelevanten Arbeiten. Dabei gibt es zwei Kategorien:
| a) Zulassungsfreie oder handwerksähnliche Tätigkeiten | b) Zulassungspflichtige Handwerke |
|---|---|
| Diese dürfen ohne Meisterprüfung ausgeführt werden, müssen jedoch bei der Handwerkskammer eingetragen werden. Beispiele: | Für diese Tätigkeiten sind eine Meisterqualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich: |
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| Gesetzesgrundlage: Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2) | Gesetzesgrundlage: Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Sie umfasst zurzeit 53 Gewerbe. |
5. Unterstützung und Beratung
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Tätigkeiten genehmigungsfrei sind? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit der IHK oder der Handwerkskammer auf.
Kontakt
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Service Center
📞 Telefon: 069 97172-818
✉️ E-Mail: service@hwk-rhein-main.de
🌐 Internet: www.hwk-rhein-main.de
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Service Center
📞 Telefon: 069 97172-818
✉️ E-Mail: service@hwk-rhein-main.de
🌐 Internet: www.hwk-rhein-main.de
