Verkaufoffene Sonntage: "Der Reiz des Besonderen"

Herr Stoll, verkaufsoffene Sonntage stehen öfter in der Kritik, obwohl sie an strenge Auflagen gebunden sind. Die Verwaltungsgerichte verlangen unter anderem, dass Veranstaltungen, aus deren Anlass verkaufsoffene Sonntage genehmigt werden dürfen, beträchtliche Besucherströme anziehen müssen.
Stoll: Die Situation ist für den Einzelhandel, aber auch für die kommunalen Genehmigungsbehörden unbefriedigend. Beispielsweise in Frankfurt wurde im März 2005 der erste verkaufsoffene Sonntag seit 1957 durchgeführt. Seitdem wurden bis Ende 2013 völlig reibungslos verkaufsoffene Sonntage in der Stadt mit großem Besucherzuspruch veranstaltet. Die Menschen haben offensichtlich den sonntäglichen Einkaufsbummel mit der Familie ohne Alltagshektik geschätzt. Für die Geschäfte war es kein Problem, Mitarbeiter zu gewinnen, die an diesen Sonntagen ausnahmsweise gearbeitet haben.

In anderen Ländern ist 24/7-Shopping schon lange üblich. Sehen Sie dies auch für Deutschland?
Stoll: Ein klares Nein. Es herrscht allgemeiner Konsens, dass die im Hessischen Ladenöffnungsgesetz maximal zugelassenen vier verkaufsoffenen Sonntage völlig ausreichend sind. Im Jahr 2013 wurde unerwartet das Thema verkaufsoffene Sonntage von der Gewerkschaft Verdi und kirchlichen Organisationen problematisiert. Es geht in der Debatte nicht um die Erweiterung der Zahl der Sonntage, an denen ein Einzelhändler maximal öffnen darf. Aber es besteht ein Interesse seitens des Einzelhandels, aber auch zahlreicher Kommunen, daran, Sonntagsöffnungen rechtssicher durchführen zu können.

Weshalb sind die verkaufsoffenen Sonntage denn so wichtig für den Einzelhandel?
Stoll: Der Nachfragemarkt im Einzelhandel stagniert seit Jahren, und der Wettbewerb ist außerordentlich hart. Immer neue Geschäftsmodelle und Vertriebswege führen dazu, dass insbesondere kleinere inhabergeführte Geschäfte und gerade der Einzelhandel in den Nebenlagen oder in kleineren Kommunen es extrem schwierig haben. Der Onlinehandel ermöglicht ein bequemes Rund-um-die-Uhr-Einkaufen und nimmt dem stationären Einzelhandel immer größere Umsatzanteile ab. Bevorzugter Bestelltag der Online-Shopper ist der Sonntag. An diesem Tag haben die Menschen Zeit, die sie unter anderem auch dazu nutzen, Einkäufe zu tätigen. Vor diesem Hintergrund ist sowohl aus Sicht des Einzelhandels als auch aus Sicht gerade kleinerer Kommunen der verkaufsoffene Sonntag ein wichtiges Instrument des City-Marketings.

Können Sie das näher erläutern?
Stoll: Es wird immer wichtiger für die Innenstädte und ihre Händler, sich bei den Kunden in Erinnerung zu rufen, sie in den Innenstädten zu halten oder gar zurückzuholen. Dies verlangt nach besonderen Events – und dafür sind verkaufsoffene Sonntage hervorragend geeignet. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen hat schon seinerzeit, als das Hessische Ladenöffnungsgesetz noch im Entwurf vorlag, darauf hingewiesen, dass auf den Anlassbezug verzichtet werden sollte. Im Gesetz heißt es, dass Sonntagsöffnungen nur „aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen“ genehmigt werden dürfen. Für eine solche Verknüpfung gibt es keinen sachlichen Grund mehr. Diese alte Regelung aus dem Bundesladenschlussgesetz stammt aus Zeiten, in denen bei größeren Veranstaltungen die Versorgung der Besucher über den stationären Einzelhandel erfolgen musste. Dies gehört der Vergangenheit an, da heute die Besucher solcher Veranstaltungen durch Catering und weitere Angebote versorgt werden. Hier sollte etwas mehr Realitätssinn in die Argumentation Einzug halten.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage halten Sie für angemessen?
Stoll: Dass verkaufsoffene Sonntage eine Ausnahme sein sollten, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Entscheidung im Jahr 2009 ausgeführt. Der Einzelhandel teilt diese Sicht. Denn der Reiz des verkaufsoffenen Sonntags ist unter anderem der Reiz des Besonderen für den Besucher. Das ist mit einer Beschränkung auf bis zu maximal vier Sonntagsöffnungen gegeben. Die meisten Kommunen in Hessen schöpfen dies im Übrigen gar nicht aus, viele öffnen nur an ein, zwei Sonntagen im Jahr.

Gibt es in den Städten und Gemeinden auch Unterschiede bei der Genehmigungspraxis?
Stoll: Durchaus. Es gibt Gemeinden, die sehr flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Innenstädte eingehen und verkaufsoffene Sonntage genehmigen. Diese Kommunen fördern proaktiv ihre Innenstädte, da sie erkannt haben, wie wichtig solche Veranstaltungen für den Erhalt der Vitalität der Innenstädte sind. Andere Kommunen setzen die Priorität auf kompromisslose Einhaltung der Buchstaben des Gesetzes. Das hat oftmals zur Folge, dass in solchen Gemeinden zum Teil überhaupt keine Sonntagsöffnungen zugelassen werden. Dadurch werden die Chancen für den Einzelhandel sehr ungleich verteilt. Der Wettbewerb wird durch eine solche uneinheitliche Genehmigungspraxis verzerrt.

Die gesetzliche Regelung der verkaufsoffenen Sonntage müsste somit überarbeitet werden?
Stoll: In jedem Fall. Es gibt mittlerweile eine zunehmend stark artikulierte gemeinsame Position von IHK und Handelsverband einerseits, aber ebenso deutlich bei den Kommunen mit ihren Spitzenverbänden andererseits, dass die gesetzliche Regelung der verkaufsoffenen Sonntage dringend geändert werden muss. Der Dialog wird mit allen Beteiligten geführt, insbesondere natürlich mit dem Landesgesetzgeber. Ziel ist es, eine Regelung zu finden, die den Kommunen ermöglicht, bis zu vier verkaufsoffene Sonntage rechtssicher zu genehmigen, ohne dabei den Sonntag als den Tag der Arbeitsruhe grundsätzlich infrage zu stellen.

Die Herausforderungen für den stationären Handel sind gewaltig, und das Know-how über Onlinehandel ist im Einzelhandel, außer bei den Spezialisten, oftmals nur ansatzweise vorhanden.
Stoll: Das ist in der Tat problematisch. Ich selbst bin, wie es neudeutsch heißt, Multi-Channel-Händler. Das heißt, ich betreibe ein stationäres Fachgeschäft und parallel einen Internethandel für Koffer und Lederwaren. Manch kleinerer Händler könnte parallel, so wie ich es seit einigen Jahren praktiziere, auch den Onlinehandel gewinnbringend für sich nutzen, wenn nur mehr Know-how vorhanden wäre. Dieses Know-how kann und muss auch über die Mitarbeiter und nicht nur den Inhaber im Unternehmen vorhanden sein.

Sind die Auszubildenden als angehende Fachkräfte ausreichend mit dem Thema Onlineshopping vertraut?
Stoll: In der Branche wird zunehmend und zu Recht bemängelt, dass diese Vertriebsform in der Ausbildung der Einzelhandelsberufe bis heute nahezu nicht vorkommt. Aufgrund meiner Berufserfahrung leite ich einen Multi-Channel-Arbeitskreis auf Bundesebene im Handelsverband. In dieser Funktion ist diese Kritik sehr deutlich an mich herangetragen worden. Ich halte die Forderung für berechtigt – Onlinehandel muss Ausbildungsinhalt werden. Wir haben hierzu bereits Diskussionen in unserem IHK-Einzelhandelsausschuss geführt und ein klares Votum der Mitglieder erhalten, das Thema voranzutreiben. Auch mit der Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern, dem DIHK, haben wir erste Gespräche geführt. Der Zeitpunkt ist günstig, weil Teilaspekte des Berufs des Einzelhandelskaufmanns ohnehin in Kürze einer Evaluierung unterzogen werden sollen. Wir werden dies zum Anlass nehmen, unser Anliegen zu platzieren und darauf zu dringen, dass dieser Ausbildungsinhalt möglichst rasch aufgenommen wird.
 


Interview
Dr. Alexander Theiss
Geschäftsführer, Standortpolitik
IHK Frankfurt am Main

Hanns-Peter Laux
Stellvertretender Geschäftsführer, Standortpolitik
IHK Frankfurt am Main
IHK WirtschaftsForum
August 2014