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Unternehmensgründung im Handel

Sie möchten sich im Handel selbständig machen?
Der Bereich Einzelhandel der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main stellt Ihnen vielfältige Informationen zur Existenzgründung zur Verfügung: in Veranstaltungen mit Vorträgen und Diskussionen; in Informationsgesprächen am Telefon oder per E-Mail oder mit unseren Existenzgründungs-Publikationen.
Damit Sie die nötigen Kontakte knüpfen können, haben wir zu diesem Zweck die Change-Unternehmens-Börse sowie empfehlenswerte Links zu anderen Internet-Seiten eingestellt.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Handel mit Schusswaffen und Munition keine allgemeine Gewerbefreiheit. Das Waffengesetz sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine gewerberechtliche Waffenhandelserlaubnis vor.

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“. Außerhalb von Apotheken dürfen nur so genannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden.