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News für die Gesundheitswirtschaft

Von Abfall bis Wareneingangskontrolle: Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in der Gastronomie hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seinem aktualisierten Leitfaden zum Preis von 5,70 € zusammengefasst.

Die Erhöhung der Energie- und Rohstoffkosten belasten die Gesundheitswirtschaft inzwischen mehr als der Fachkräftemangel. Das zeigt der Gesundheitsreport des DIHK vom Frühsommer.

Die stufenweise Einführung startet zuerst in den Pilot-Praxen und -Krankenhäusern in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Nachdem das E-Rezept dort nach ca. 3 Monaten mehr und mehr in den Versorgungsprozess integriert ist, wird es in diesen Regionen verpflichtend und in 6 weiteren Bundesländern sukzessive eingeführt.

Mit der Berlin Cert Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH ist die 30. nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) Benannte Stelle akkreditiert worden. Mit Geltungsbeginn der MDR wurden die Notifizierungen der europäischen Benannten Stellen für Medizinprodukte gemäß den früher geltenden Richtlinien ungültig. Sie müssen alle unter der MDR neu benannt werden.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wurde durch die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 27.09.2016 (BGBl. I S. 2203) grundlegend geändert. Aufgrund der zahlreichen Neuerungen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Evaluierung der Vorschriften vorgesehen. Evaluationsgegenstand sollen dabei u. a. die 2017 eingeführten Regeländerungen in der MPBetreibV in ihrer Gesamtheit sein. Außerdem sollen die Regelungen der MPBetreibV im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen mitbetrachtet werden. Die Evaluierung wird mittels eines Fragebogens durchgeführt werden, der bis zum 15. März 2022 abrufbar ist. Hierdurch soll es einer Vielzahl von Rechtsanwendern möglich sein, an der Evaluierung teilzunehmen.

Am 1. März 2022 bietet der DIHK ein Online-Seminar zur neuen EU-HTA-Verordnung für eine gemeinsame Nutzenbewertung von Gesundheitsetchnologien (Health Technology Assessment, HTA) an. Die neue EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien sieht erstmals obligatorische Bewertungen von bestimmten Gesundheitstechnologien (HTA) auf EU-Ebene vor. Zu Gesundheitstechnologien gehören Arzneimittel, Medizinprodukte (z. B. Herzschrittmacher, Dialysegeräte oder Infusionspumpen) oder medizinische und chirurgische Verfahren sowie Maßnahmen zur Prävention, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten im Gesundheitswesen. Die EU-Bewertung wird schrittweise eingeführt: Ab dem 12. Januar 2025 unterliegen zunächst Krebsarzneimittel und Arzneimittel für neuartige Therapien einer gemeinsamen Nutzenbewertung. Später auch weitere Arzneimittel sowie bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika. Im Online-Seminar wird Frau Prof. Dr. Heike Wachenhausen, Rechtsanwältin, auf die wichtigsten Neuregelungen und mögliche Auswirkungen auf Hersteller eingehen. Die Teilnahme ist kostenlos!

Europäisches Parlament und Rat stimmen der schrittweisen Einführung der neuen Verordnung (IVDR) zu