Gesundheitswirtschaft: Online-Seminar zur neuen EU-HTA-Verordnung am 1. März 2022
Am 1. März 2022 bietet der DIHK ein Online-Seminar zur neuen EU-HTA-Verordnung für eine gemeinsame Nutzenbewertung von Gesundheitsetchnologien (Health Technology Assessment, HTA) an. Die neue EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien sieht erstmals obligatorische Bewertungen von bestimmten Gesundheitstechnologien (HTA) auf EU-Ebene vor. Zu Gesundheitstechnologien gehören Arzneimittel, Medizinprodukte (z. B. Herzschrittmacher, Dialysegeräte oder Infusionspumpen) oder medizinische und chirurgische Verfahren sowie Maßnahmen zur Prävention, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten im Gesundheitswesen. Die EU-Bewertung wird schrittweise eingeführt: Ab dem 12. Januar 2025 unterliegen zunächst Krebsarzneimittel und Arzneimittel für neuartige Therapien einer gemeinsamen Nutzenbewertung. Später auch weitere Arzneimittel sowie bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika. Im Online-Seminar wird Frau Prof. Dr. Heike Wachenhausen, Rechtsanwältin, auf die wichtigsten Neuregelungen und mögliche Auswirkungen auf Hersteller eingehen. Die Teilnahme ist kostenlos!