Spielgeräteaufstellerunterrichtung gemäß § 33c Gewerbeordnung
Reservierung eines Platzes für die Teilnahme an einer Spielgeräteaufstellerunterrichtung
Wer muss an einer Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz teilnehmen?
- Gemäß § 33 c Absatz 2 Nummer 3 Gewerbeordnung Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die eine Spielgeräteaufstellererlaubnis ab dem 1. September 2013 beantragen und
- gemäß § 33 c Absatz 3 Satz 4 Gewerbeordnung Mitarbeiter von Spielgeräteaufstellern, die mit der Aufstellung von Spielgeräten unmittelbar betraut sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die schon vor dem 1. September 2013 beim Aufsteller beschäftigt waren. Keine Unterrichtung benötigen Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Wartung bereits aufgestellter Spielgeräte betraut sind oder Bürokräfte sowie Mitarbeiter, die mit sonstigen Aufgaben beschäftigt sind.
Die IHK Frankfurt am Main bietet zentral für Hessen die Spielgeräteaufstellerunterrichtung an.
Unterrichtet werden insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz in der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, den Landesspielhallengesetzen und dem Jugendschutzgesetz. Die Unterrichtung dauert 6 Stunden inklusive Pausen. Sie findet in der Regel zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Die aktuelle Uhrzeit der Unterrichtung wird in den Einladungsschreiben bekannt gegeben. Es wird umfassendes Unterrichtsmaterial ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden in der Regel bei Ihrem Antrag bei der Behörde benötigt (Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten)?
- Unterrichtungsnachweis einer IHK
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution*
* Im Sozialkonzept soll dargelegt werden, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt wird. Das Sozialkonzept soll veranschaulichen, wie der Aufsteller und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen. Für Fragen zum Sozialkonzept wenden Sie sich bitte an die Hessische Landesstelle
für Suchtfragen e.V. (HLS)
für Suchtfragen e.V. (HLS)
Beachten Sie bitte, dass die genannten Unterlagen nur eine Orientierung darstellen. Setzen Sie sich vor Beantragung mit der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde in Verbindung.
WICHTIGE HINWEISE DER IHK FRANKFURT
An der Unterrichtung kann nur teilnehmen, wer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um die komplizierten Inhalte der Unterrichtung verstehen zu können. Zu Beginn der Unterrichtung wird überprüft, ob ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Falls nur unzureichende Deutschkenntnisse festgestellt werden, kann dies zum Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin führen!
Die Anwesenheit muss vom Anfang bis zum Ende der Unterrichtung erfolgen.
Die Teilnehmerzahl pro Unterrichtungstermin ist begrenzt. Die Unterrichtung ist gebührenpflichtig, die Einladung mit einem verbindlichen Unterrichtungstermin erfolgt erst, wenn die Gebühr im Voraus in Höhe von Euro 200,-- gezahlt wurde. Sofern die Unterrichtungsgebühr nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen bei uns eingegangen ist, wird die Anmeldung gelöscht und Sie müssen sich erneut anmelden. Wenn Sie nicht teilnehmen können, geben Sie uns bitte trotzdem kurz Bescheid, damit eine Person von der Warteliste nachrücken kann. - Vielen Dank!
Die Interessenten werden in der Reihenfolge der eingehenden Zahlungen berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Interessenten, die danach bezahlen, können sich zum nächsten Termin anmelden.
Überweisungen erbitten wir auf nachstehendes Konto:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Frankfurter Sparkasse von 1822
IBAN: DE22 5005 0201 0000 0500 88
BIC: HELA DE F1822
Bitte vermerken Sie im Verwendungszweck auf der Überweisung gut leserlich den Namen des Teilnehmers mit dem Hinweis "SPAU"(Spielgeräteaufstellerunterrichtung) - Abkürzung genügt.
Die Kontoverbindungsdaten für die Vorauszahlung erhalten Sie ebenfalls automatisch per E-Mail, nachdem Sie sich über den nachfolgenden Link einen Platz in einer Spielgeräteaufstellerunterrichtung reserviert haben.
Erst nach Zahlungseingang erhalten Sie eine verbindliche Einladung zur Spielgeräteaufstellerunterrichtung. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nur im Krankheitsfall nach Vorlage eines ärztlichen Attestes.