Fragen und Antworten zur EU-Pauschalreiserichtlinie

Das neue Reiserecht gilt seit dem 1. Juli 2018. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese berücksichtigt Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten („Vollharmonisierung“).

Durch die Umsetzung der Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen.

Infoblätter Reiserecht

Wir haben das Wichtigste für Unternehmen der Tourismuswirtschaft in den nachfolgenden Infoblättern zusammengestellt. Darin werden u.a. die folgenden Fragen geklärt:
  • Um was geht es?
  • Wer ist betroffen?
  • Was ist eine Pauschalreise und was nicht?
  • Was bedeutet es in der Praxis für den Gastgeber, wenn er Veranstalter oder Vermittler ist?
  • Wann wird der Vermittler zum Reiseveranstalter?
  • Welche sind die Schritte zur Umsetzung im Unternehmen?
  • Wie ist mit Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und dem Reisesicherungsfond umzugehen?

Neues EU-Reiserecht beschlossen

Die EU hat die Pauschalreiserichtlinie inzwischen überarbeitet. Die neue Richtlinie (EU) 2026/1024 wurde am 29. April 2026 beschlossen und am 8. Mai 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ändert die bisherige Richtlinie (EU) 2015/2302.
Die Reform soll den Schutz von Reisenden stärken und gleichzeitig einzelne Regelungen vereinfachen und klarer fassen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
  • Die bisherigen Regelungen zu verbundenen Reiseleistungen werden abgeschafft.
  • Die Definition der Pauschalreise wird angepasst und insbesondere bei Online-Buchungen weiterentwickelt.
  • Für bestimmte Buchungssituationen, in denen keine Pauschalreise entsteht, werden zusätzliche Informationspflichten eingeführt.
  • Die Regeln für Gutscheine werden präzisiert. Reisende müssen einem Gutschein ausdrücklich zustimmen.
  • Die Rechte der Reisenden bei Stornierung und unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen werden präzisiert.
  • Die Regelungen zur Insolvenzsicherung werden weiterentwickelt.
  • Veranstalter müssen Regelungen für die Bearbeitung von Beschwerden vorsehen.
  • Die grundlegende Frist für Erstattungen von 14 Tagen bleibt bestehen.

Wann gelten die neuen Regeln?

Die neuen EU-Vorgaben gelten noch nicht unmittelbar für deutsche Unternehmen. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 29. September 2028 in nationales Recht umsetzen. Die neuen nationalen Regelungen sind ab dem 29. März 2029 anzuwenden.
Bis dahin gelten in Deutschland weiterhin die derzeitigen reiserechtlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 651a ff. BGB. Unternehmen sollten die weitere Umsetzung der EU-Richtlinie dennoch im Blick behalten, da sich insbesondere bei der Gestaltung von Pauschalangeboten, Online-Buchungen und Vermittlungsmodellen Änderungen ergeben werden.

Weiterführende Informationen zu den Infoblättern finden Sie HIER.