Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
Bei Verlust des GbV-Schulungsnachweises kann die IHK eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Bitte beachten Sie dabei, dass die IHK Frankfurt am Main nur Ersatzbescheinigungen für die Schulungsnachweisinhaber ausstellen kann, deren Originalbescheinigung auch von der IHK Frankfurt am Main ausgestellt wurde.
Hierfür benötigen wir einige Angaben und Unterlagen von Ihnen, die Sie uns per E-Mail an verkehrspruefungen@frankfurt-main.ihk.de vorlegen können.
Folgende Angaben müssen Sie uns mitteilen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- aktuelle Wohnanschrift
- ggf. Nummer des GbV-Schulungsnachweises (falls Sie noch über eine Kopie verfügen)
- Erklärung über den Verlust der GbV-Schulungsnachweises (kurze Erläuterung in ein, zwei Sätzen)
Folgende Unterlagen müssen Sie uns als Anhang zur E-Mail zur Verfügung stellen:
- Kopie amtliches Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
Für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 70,- EUR fällig. Der Gebührenbescheid mit der Zahlungsaufforderung wird Ihnen zusammen mit der Ersatzbescheinigung per Post zugesandt.
Denken Sie auch bitte daran, die IHK zu informieren, falls der abhanden gekommene GbV-Schulungsnachweis wieder auftauchen sollte.
