Antrag auf Aussstellung einer Ersatzbescheinigung bei Verlust der ADR-Bescheinigung
Bei Verlust der ADR-Bescheinigung kann die IHK eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Bitte beachten Sie dabei, dass die IHK Frankfurt am Main nur Ersatzbescheinigungen für die Karteninhaber ausstellen kann, deren Originalbescheinigung auch von der IHK Frankfurt am Main ausgestellt wurde.
Hierfür benötigen wir einige Angaben und Unterlagen von Ihnen, die Sie uns per E-Mail an verkehrspruefungen@frankfurt-main.ihk.de vorlegen können.
Folgende Angaben müssen Sie uns mitteilen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- aktuelle Wohnanschrift
- ggf. Nummer der ADR-Bescheinigung (falls Sie noch über eine Kopie verfügen)
- Erklärung über den Verlust der ADR-Bescheinigung (kurze Erläuterung in ein, zwei Sätzen)
Folgende Unterlagen müssen Sie uns als Anhang zur E-Mail zur Verfügung stellen:
- Passbild (sofern Ihre Bescheinigung schon älter als drei Jahre war)
- Kopie amtliches Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
- ggf. Strafanzeige der Polizei (sofern es sich um Diebstahl der Karte handelt)
Für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 71,- EUR fällig. Der Gebührenbescheid mit der Zahlungsaufforderung wird Ihnen zusammen mit der Ersatzbescheinigung per Post zugesandt.
Denken Sie auch bitte daran, die IHK zu informieren, falls die abhanden gekommene ADR-Bescheinigung wieder auftauchen sollte.